Hörakustiker zählen zu den „systemrelevanten Bereichen“, wie die Bundesregierung in ihrer neuesten Verordnung klarstellt. Für bestmögliche Sicherheit in den Fachinstituten sorgt ein umfassendes Schutz- und Hygienekonzept.
„Hören ist ein Grundbedürfnis. Umso wichtiger ist es uns als Gesundheitsdienstleister, die Hörversorgung auch in dieser besonderen Situation weiterhin sicherzustellen. Wir sind weiterhin für alle da, die uns brauchen“, sagt Hörakustikexperte Lukas Schinko, CEO von Neuroth.
Auf Basis des ersten Verordnungsentwurfes der Regierung hatte es zuletzt Verwirrung darüber gegeben, ob Hörakustikfachgeschäfte schließen müssen oder nicht. Nun wurde klargestellt, dass Hörakustiker und deren Dienstleistungen – wie auch im Frühjahr – zu den systemrelevanten Bereichen zählen, „die für die Versorgung mit Grundgütern und für Verrichtungen des täglichen Lebens essenziell sind.“ (Verkauf von Medizinprodukten)