ACHTUNG: Kein Rücktritt bei Messeeinkäufen!
Herbstzeit ist Messezeit. Derzeit auch in Graz. Viele Messebesucher werden oft mit vermeintlich billigen Angeboten zu Vertragsabschlüssen überredet, die sie im Nachhinein bereuen. Aber Achtung: Wer auf der Messe einen Vertrag unterzeichnet, kann davon nicht zurücktreten.
Bei einem Kauf auf einer Messe gibt es kein Rücktrittsrecht. Es ist, als ob man einen Vertrag im Geschäft unterzeichnet. Das bedeutet, ein abgeschlossener Vertrag ist einzuhalten, auch wenn man danach günstigere Angebote bei anderen Unternehmen entdeckt.
Vermeintlich billige Angebote sollen einen spontanen Kauf unterstützen. Es werden immer Sonderangebote, zum Beispiel ein Laufmeter Küche zum Preis von X Euro angepriesen. „Es gibt aber keine Vergleichsmöglichkeit, daher wissen Konsument:innen oft nicht, ob das Angebot tatsächlich so günstig ist, wie behauptet wird“, sagt die Bereichsleiterin des AK-Konsumentenschutzes, Bettina Schrittwieser.
Wer sich daher teure Waren oder Möbel auf einer Messe kaufen möchte, sollte unbedingt vor dem Messebesuch Angebote von anderen Anbieter:innen einholen. Man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen und in Ruhe vergleichen – auch außerhalb der Messe. Schrittwieser: „Viele Messen laufen über mehrere Tage, sodass man über die Entscheidung schlafen kann.“
Was heißt „Ein Laufmeter Küche“?
Weiters ist auch genau darauf zu achten, was im Angebot enthalten ist. Ein „Laufmeter Küche“ kann Sockel, Beleuchtung, Abschlussleisten, Hochschränke, Beschläge, Griffe usw. enthalten oder aber auch nur die Küchenunterschränke. Überdies gibt es auch immer wieder Probleme mit diversen Zeitschriften-Abos oder Versicherungs- und Clubmitgliedschaften. „Wir raten dazu, vor jeder Unterschrift, auch wenn mit einem 'guten Zweck' oder auch 'kostenloser Mitgliedschaft" oder "einmaliger Spende" geworben wird, genau zu überlegen, was man da unterschreibt“, so die Expertin: „Wer eine Unterschrift leistet, hat einen Vertrag abgeschlossen und kommt oft nicht mehr raus.“
Über Unternehmen informieren
Wer sich ein Rücktrittsrecht von einem Messekauf offenhalten möchte, kann dies mit dem Verkäufer vertraglich vereinbaren. Außerdem sollte vorher der Unternehmenssitz kontrolliert werden. Ausländische Firmen könnten hohe Anreise- und Servicekosten verrechnen und die Abwicklung etwaiger Gewährleistungsansprüche könnte Schwierigkeiten bereiten.
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