Kein Ende der Turbulenzen im ORF

Mittlerweile auch Marketingmanager Oliver Böhm beurlaubt. Weissmann rechtfertigt sich erstmals öffentlich.

Vorweg: Der Name Scherbaum als Anwaltei ist in Graz seit vielen Jahren bekannt und anerkannt (Scherbaum-Seebacher). Ein Oliver Scherbaum vertritt den zur Zeit österreichweit bekanntesten Medienmann, Ex ORF-General Roland Weißmann. Es ist nur ein namentlicher Zufall, denn Oliver Scherbaum ist Partner der Kanzlei LegalHouse in Wien.

Weißmanns überfallsartige Suspendierung vor wenigen Wochen, am 8. März, durch die Stiftungsrat-Vorsitzenden Heinz Lederer und seinem Stellvertreter Gregor Schütze und die nun erfolgte Kündigung des Dienstverhältnisses sorgen beinahe täglich für Schlagzeilen.



Der Vorwurf: Eine ORF Mitarbeiterin hatte Vorwürfe gegen ihn betreffend „unangemessenes Verhalten“ im Jahr 2022, also am Beginn seiner Amtszeit, erhoben. Weißmann bestreitet über seinen Rechtsanwalt den Inhalt der Vorwürfe und verweist darauf, dass „seit zirka Ende 2019“ eine private Beziehung bestanden habe. Er wäre „damals weder Generaldirektor noch [...] ihr Vorgesetzter“ gewesen.

Gestern trat Roland Weißmann nach fünf Wochen erstmals vor die Medien im Beisein seines Anwalts Oliver Scherbaum. Nicht überraschend wies er die Vorwürfe erneut zurück und betonte seine Sicht der Dinge. Die Vorwürfe gegen ihn hätten sich „in Luft aufgelöst“, so der Anwalt, nachdem die Compliance-Untersuchung des ORF keine sexuelle Belästigung oder anderes Fehlverhalten festgestellt habe.

Weißmann selbst betonte, dass er bis gestern (15.4.) noch immer keine formale Kündigung durch den ORF erhalten habe. Der ORF hatte angekündigt, das Dienstverhältnis zu beenden – unter anderem wegen unangemessenen Verhaltens. Darin sieht der Anwalt eine unzulässige Vorgangsweise. „Es handelt sich um eine klassische sittenwidrige Motivkündigung durch den Arbeitgeber.“ Man strebe das aufrechte Bestehen des Dienstverhältnisses an.

Außerdem bereite man eine Schadenersatzklage vor, wo es um ausstehende Bezüge für die laufende Amtsperiode sowie mögliche weitere Ansprüche gehe. Im Raum stehe ein Forderung in Millionenhöhe.

Die extern begleitete Compliance-Untersuchung hat festgehalten, dass die von einer ORF-Mitarbeiterin gegen Weißmann erhobenen Vorwürfe sexueller Belästigung weder strafrechtlich noch nach dem Gleichstellungsgesetz vorlägen. Die interimistische ORF-Chefin Ingrid Thurnher hielt jedoch fest, dass für Führungskräfte erhöhte Maßstäbe gelten: Diese müssten auch den Anschein eines unangemessenen Verhaltens vermeiden, das geeignet sei, dem Unternehmen zu schaden.

Mittlerweile ist auch Oliver Böhm, Geschäftsführer der ORF-Werbevermarktungstochter ORF Enterprise, wegen Vorwürfen in seiner Tätigkeit beurlaubt worden.

Die Frage erhebt sich nun: Wie weit ist die Aussage, für Führungskräfte gelten erhöhte Maßstäbe, gefasst?

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