Stopp, nicht ausweichen!

Alle 45 Minuten stirbt ein Wildtier auf steirischen Straßen

Fast täglich wird eine Person auf Österreichs Straßen durch einen Wildunfall verletzt. 2025 kamen in der Steiermark 61 Personen zu Schaden. Auf den steirischen Straßen wurden insgesamt 11.636 Wildtiere getötet, die meisten davon im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, gefolgt von der Südoststeiermark und Leibnitz, zeigt die Fallwildstatistik für das Jagdjahr 2025/26. Alle 45 Minuten stirbt also in der Steiermark ein Wildtier auf der Straße.

Besonders an trüben Herbsttagen ist hier Vorsicht geboten und ein an die Witterung angepasstes Tempo notwendig, warnt das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). 38 Prozent aller Wildunfälle in Österreich ereignen sich nämlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit und 54 Prozent aufgrund von Unachtsamkeit und Ablenkung.

Bei einer Kollision mit einem Hirsch oder Reh ist die Gefahr besonders groß, dass dabei auch Personen zu Schaden kommen. „Sobald ein Tier vor einem auftaucht, sollte man daher sofort abbremsen, abblenden und gegebenenfalls mehrmals hupen, um das Wild aufzuschrecken und zur Flucht zu veranlassen. Keinesfalls jedoch sollte man Ausweichmanöver einleiten, weil dies in Kollisionen mit dem Gegenverkehr oder mit Bäumen resultieren kann“, so Johanna Trauner-Karner, Geschäftsführerin des KFV.

Rechnen Sie mit mehreren Tieren!

Weiters sind Wildtiere wie Reh- und Rotwild oft im Rudel unterwegs, weshalb man gleich mit mehreren Tieren rechnen muss, die zudem beim Wechsel des Untergrunds – etwa dem Betreten der Straße – oder dem Blenden mit Scheinwerfern zunächst instinktiv stehen bleiben. Besondere Vorsicht ist auch bei „Achtung Wildwechsel“-Schildern geboten, die generell an Streckenabschnitten platziert wurden, an denen Jäger und Gemeinden von häufigem Wildwechsel berichten oder auch bereits Wildunfälle vorgefallen sind.



IMMER die Polizei verständigen

Falls es trotz aller Vorsichtmaßnahmen zu einem Unfall mit einem Wildtier kommt, sollte man das Fahrzeug möglichst abseits der Fahrbahn abstellen und die Warnblinkanlage einschalten. Für bessere Sichtbarkeit sollte eine Warnweste übergezogen und das Pannendreieck aufgestellt werden. Wurden Personen verletzt, sollte die Rettungskette in Gang gesetzt und Erste Hilfe geleistet werden. Das verletzte Tier sollte nicht berührt oder bewegt werden. Der Wildunfall muss in jedem Fall der Polizei gemeldet werden – nämlich auch dann, wenn keine Personen verletzt wurden und das angefahrene Wild flüchtig ist. Denn: Fahrerflucht von der Wildunfallstelle kann rechtliche und versicherungstechnische Fragen nach sich ziehen.

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