Staatsanwaltschaft mit zwei „Hängepartien“ gegen Steirer Siegfried Wolf
Im Schach bezeichnet man eine Partie, die abgebrochen wurde, um später fortgesetzt zu werden, eine Hängepartie. Die WKStA erlebt ein Déjà-vu: Am 26. März 2026 reichte sie eine neue Anklage gegen steirischen Unternehmer Siegfried Wolf ein, der seinen Wohnsitz bekanntlich in der Südsteiermark hat. Doch wie 2024 droht erneut ein formeller Rückschlag durch Einspruch von Seiten Wolfs.
Siegfried Wolf stieg zum international anerkannten, erfolgreichen Manager durch sein Wirken für Frank Stronach auf. Dieser ist bekanntlich Gründer des Magna-Konzerns und war jahrzehntelang dessen Chef. Heute führt Wolf als Unternehmer die Firma Steyr Automotive, daneben besitzt er unter anderem ein Weingut in der Südsteiermark und auch den früheren Golfclub Fontana bei Wien. Dessen vormaliger Eigentümer Frank Stronach war.
Steuernachsicht um 630.000 Euro gewollt
Gestern (26.3.) landete die Steuercausa CASAG beim Landesgericht Wien. Wolf wird wegen Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch angeklagt: 2018 soll er auf der Raststation Guntramsdorf einer Finanzamtsleiterin „Postenhilfe“ für Steuernachsicht von 630.000 Euro angeboten haben. Es kam zu dieser Steuernachsicht und auch zur Versetzung der Finanzamtsleiterin an den gewünschten anderen Ort. Ex-Finanzminister Schelling ist in diesem Zusammenhang wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch mitangeklagt. Er soll sich bei Ex-Generalsekretär Thomas Schmid eingesetzt haben, die Steuercausa im Sinne Wolfs zu erledigen.
Wolf prüft, gegen die Anklage einen Einspruch zu erheben. Eine Parallele zu 2024. Im Eurofighter-Geldwäschefall (6,8 Mio. Euro aus EADS-Gegengeschäften) scheiterte die WKStA-Anklage vor dem Landesgericht Graz. Wolf & Co erhoben Einspruch; das Oberlandesgericht Graz wies die Geldwäsche-Anklageschrift 2024 zurück, womit das Hauptverfahren vorerst scheiterte und die WKStA neu ermitteln bzw. die Anklage neu formulieren muss. Das ist bisher allerdings noch nicht geschehen.
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