Kein Grund für Entlassung: AK hat 56.000 Euro erstritten
Für eine Entlassung muss es schwerwiegende Gründe geben. Ein Sozialunternehmen konnte kein Fehlverhalten nennen und musste nach Aufforderung der Arbeiterkammer Steiermark zwei entlassenen Frauen knapp 56.000 Euro zahlen. Ein anderes Unternehmen zahlte nach einem Vergleich mit den Juristen der AK über 8.000 Euro an Entgeltfortzahlung sowie ausstehenden Lohn und Sonderzahlungen nach. Nur zwei Beispiele, wo die Experten der Arbeiterkammer Steiermark erfolgreich Bares für ihre Mitglieder zurückgeholt haben.
Geld, das sonst verloren gewesen wäre, betonen AK-Steiermark-Präsident Josef Pesserl und -Direktor Johann Scheuch bei der Präsentation der Leistungsbilanz des letzten Jahres. 1.168 Klagen sind im Bereich des Arbeitsrechts eingereicht und insgesamt 19,4 Millionen Euro erstritten worden – 11,2 Millionen Euro davon mussten gerichtlich durchgesetzt werden. Das Gastgewerbe, eine seit Jahren als problematisch geltende Branche, führte auch im Jahr 2025 die Liste der „Problembranchen“ an.
„Großteil der Arbeitgeber vorbildhaft“
Man „zerre die Unternehmen nicht ungeprüft vor den Kadi“, lobte Pesserl den Großteil der Arbeitgeber. „Wir brauchen die Unternehmerinnen und Unternehmer. Ohne sie gibt es keine Arbeitsplätze.“ Und er betont, dass ein Großteil der Arbeitgeber natürlich vorbildhaft mit ihren Mitarbeitern umgehe. „Die auch peinlich darauf achten, dass die Ansprüche ihrer Mitarbeiter zur Gänze und fristgerecht erfüllt werden.“ Nur leider gäbe es aber auch die anderen, welche die Arbeit ihrer Mitarbeiter als selbstverständlich ansehen, jedoch wenn es um deren Ansprüche geht, sei diese Selbstverständlichkeit weg. „Genau dann treten wir mit unseren Expertinnen und Experten auf den Plan.“
Von Infos zu „Baby an Bord“ für werdende Eltern bis hin zum Pensionsantritt – die AK-Experten beraten in allen Lebenssituationen. Rund 304.000 Mal war die Expertise der AK-Fachleute gefragt. Das waren bis zu 1.220 Beratungen pro Tag in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht, Konsumentenschutz und Wohnrecht, Jugend, Bildung, Gesundheit und Pflege, Beruf und Familie, Arbeitnehmerschutz oder Steuer wurden steiermarkweit geleistet.
Sozialrecht
Dort erzielte die AK einen Gesamtbetrag von 33,3 Millionen Euro. Der Großteil entfiel auf durch Gerichtsurteil zuerkannte Pensionsleistungen 25,9 Millionen Euro – diese Summe ist bereits hochgerechnet auf die durchschnittliche Pensionsdauer in Österreich (20 Jahre).
Insolvenzen
Der „Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer“ (ISA), getragen von AK und ÖGB, erwirkte beim Insolvenz-Entgelt-Fonds 31 Millionen Euro für 2.825 Betroffene.
Konsumentenschutz
In diesem Bereich wurden durch Interventionen und Gerichtsverfahren etwa 1,6 Millionen Euro für AK-Mitglieder hereingebracht. Stark steigend waren Probleme im Wohnrecht.
Steuern
Mit Hilfe der AK-Steuerexpert:innen haben sich Lohnsteuerpflichtige im Vorjahr 16,6 Millionen Euro vom Finanzamt zurückgeholt.







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