Es geht nicht darum, darauf hinzuweisen, dass in den 16 Jahren, welche die Justiz für das Verfahren gebraucht hat, 200 Aktenordner und 150.000 Seiten das Verbrechen der Untreue und Korruption als erwiesen ansieht. Das Verfahren landete beim Obersten Gerichtshof und dieser setzte die Strafe herab – schon aufgrund der Länge des Verfahrens.
Entscheidend ist vielmehr – und nur darauf kommt es an –, dass einer aus dem „Trio der Bankräuber“ den Raub gestanden hat. Die Untreue gegenüber der Republik und die Korruption. Das war schon vor fünf Jahren.
Peter Hochegger entschloss sich damals zum Geständnis. Nein, nicht weil er um einen Teil seines Anteils betrogen worden ist. Diesen hatte er kassiert. Sondern – und das ist seinem Alter geschuldet: Weil er diese Last, diese Schuld nicht bis an sein Lebensende herumtragen wollte.
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