Fitnessstudio ändert Verträge: Das können Betroffene jetzt tun

Viele Anfragen von Kundinnen und Kunden des Fitnessstudio-Betreibers „Twins“ beschäftigten aktuell die Arbeiterkammer Steiermark. Das Unternehmen will nämlich seine Tarife erhöhen und dafür auch in bestehende Verträge eingreifen.

Der Fitnessstudio-Betreiber „Twins“ informiert derzeit seine Kundinnen und Kunden über bevorstehende Vertragsänderungen und Tariferhöhungen. Die Begründung des Unternehmens für diesen Schritt: Aufgrund der hohen Energiekosten und der anhaltenden Preissteigerungen sei man zu den Änderungen gezwungen. Die neuen Tarife sollen ab 1.5.2023 gelten. Gleichzeitig ändert das Unternehmen auch die Geschäftsbedingungen: Diese beinhalten nun Indexklauseln für künftige Tarifanpassungen, die es bei vielen alten Verträgen nicht gibt.

Annehmen oder widersprechen

Zahlreiche „Twins“-Kundinnen und -Kunden haben sich angesichts dieser Mitteilungen bereits an die Arbeiterkammer gewandt. „Es ist rechtlich zulässig, dass Unternehmen Änderungen des Vertrages vorschlagen“, sagt AK-Konsumentenschützerin Birgit Auner. Für die Betroffenen gibt es nur zwei Möglichkeiten: „Sie können diese Vertragsänderungen annehmen oder widersprechen.“

Kündigungsfrist

Im Falle eines Widerspruchs gegen die Änderungen behält sich "Twins" allerdings vor, den Vertrag zu kündigen. Bei Verträgen mit zeitlicher Bindung würde dies nach Ablauf der Mindestvertragsdauer geschehen, für unbefristete (Alt-)Verträge würde es eine Kündigungsfrist von sechs Monaten geben. 

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