Drama am Großglockner: „Geh jetzt, geh!“

Prozess in Innsbruck. Angeklagter schildert seine Sicht.

Nach dem Tod durch Erfrieren seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Jänner des vergangenen Jahres hat heute früh der Prozess gegen den 37-jährigen Salzburger am Innsbrucker Landesgericht begonnen. Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft grob fahrlässiger Tötung vorgeworfen. Rund 50 Meter unter dem Gipfel soll er seine Freundin „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ zurückgelassen haben. Bei einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft.

Einzelrichter Norbert Hofer, ausgewiesener Alpin-Experte, leitet die Verhandlung. Vorgeladen sind Bergretter, Sachverständige und die Eltern der Toten. Diese hatten sich ja kürzlich in der Wochenzeitung „Die Zeit“ geäußert. Darin beschreibt die Mutter eine „mediale Hexenjagd“ auf ihre Familie, betont aber auch, dass ihre Tochter keinesfalls, wie vielfach behauptet, unerfahren am Berg war. Und sie stellt sich hinter den Freund ihrer Tochter.

Dieser bekommt beim heutigen Prozess die Chance, seine Sicht der Geschehnisse am Großglockner zu schildern. Die Tourenplanung erfolgte gemeinsam mit seiner Freundin, betont er mehrmals. Sie habe „gewusst, worauf sie sich einlässt.“ Man wollte um 21 Uhr am Gipfel sein, habe aber im Verlauf der Tour in Erwägung gezogen, eine Zweitagestour zu machen. Mit Übernachtung im Winterraum der Erzherzog-Johann-Hütte auf der Adlersruhe, so der 37-Jährige.

Das Gipfelkreuz war in Sichtweite, als das Paar nicht mehr weiterkam. Gemeinsam hätte man die Entscheidung getroffen, so der Angeklagte, dass er Hilfe holt. Die Freundin habe ihn lautstark weggeschickt mit den Worten „Geh jetzt, geh!“ An den Biwaksack, den die beiden dabei hatten, habe er nicht mehr gedacht. Auch nicht an die Alu-Notfalldecke im Rucksack der Freundin. Es wäre eine Stress- und Ausnahmesituation gewesen, so der 37-Jährige.



Der Richter zeigt Fotos der Verstorbenen, wie sie von der Bergrettung am nächsten Tag gefunden wurde. An exponierter Stelle am Seil hängend, mit Rucksack und Snowboard. Offensichtlich nicht passend zur Darstellung des Angeklagten. Dieser könne sich dazu nicht äußern, wisse nicht, ob sich seine Freundin nachdem er weg gegangen ist, noch einmal bewegt hätte.

Ob es heute bereits ein Urteil geben wird, ist unklar. Neben zwei Gutachtern sind nämlich noch 15 Zeugen geladen, daher könnte der Prozess vertagt werden. Wiewohl der Richter gegen Mittag sagt: „Ich versuche es an einem Tag durchzuziehen.“

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