„Rudi’s Würstelstand“ bleibt weiterhin so

Der Rechtschreibrat – ein Gremium von etwa 40 Personen aus sieben deutschsprachigen Ländern bzw. Regionen – hat neue Regeln zur Rechtschreibung beschlossen. Diese gelten in verschiedenen deutschsprachigen Ländern ab unterschiedlichen Zeitpunkten. In Österreich traten sie am 1. September 2025 in Kraft; ab dann läuft eine Übergangsfrist von zwei Jahren.
Was ändert sich?
Erstmals wird die Anglizismusschreibung normiert. Dabei geht es etwa darum, ob Wörter groß oder klein, getrennt, zusammen oder mit Bindestrich geschrieben werden. Es wird auch geregelt, dass englische Verben grundsätzlich deutsche Flexionsendungen erhalten, etwa „Sie surft im Internet”.
Zusätzlich gibt es Änderungen bei der Schreibung mit „f“ bzw. „ph“. In den Fachsprachen bleibt das „ph” erhalten – z.B. Delphin in einer biologischen Arbeit. In der Alltagssprache müssen die Wörter mit „f” geschrieben werden – Delfin in einem Kinderbuch.
Ausnahme: Wenn ein Wort mit „ph“ so im Sprachgebrauch verankert ist, dass es keine andere Variante gibt – zum Beispiel Philosoph.

Im Zuge der Beistrichsetzung wird bei erweiterten Infinitivgruppen nun immer ein Beistrich gesetzt, z.B. „Es ist möglich, morgen zu kommen“. Der Genitiv-Apostroph ist weiterhin nicht vorgesehen.
Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: In Eigennamen von Lokalen und Institutionen ist ein Genitiv-Apostroph nach Rufnamen nun erlaubt, z.B. „Rudi’s Würstelstand“.
Sollte noch etwas unklar sein, werte Leserinnen und Leser, hilft der Blick in die neue Auflage (Juni 2025) des Österreichischen Wörterbuches ...
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