Im Gleinalmtunnel: Attacke gegen Leib und Leben
Es war kürzlich zwischen Übelbach und St. Michael etwa in der Mitte des neun Kilometer langen Gleinalmtunnels. Ein Grazer PKW überholt auf der linken Spur im zweispurigen Tunnel ein vor ihm fahrendes Auto. Aufgrund der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h dauert der Vorgang. Hinter ihm – im Rückspiegel sichtbar – nähert sich mit überhöhter Geschwindigkeit ein Fahrzeug. Dessen Lenker drängt den Grazer PKW mit Lichthupe darauf, den Überholvorgang zu beschleunigen (also weit schneller als 100 km/h zu fahren). Das geschieht nicht.
Der Grazer Lenker noch ein weiteres Fahrzeug vor ihm (rund 30, 40 Meter) überholen will, bleibt er auf der linken Spur. Plötzlich schwenkt der PKW hinter ihm auf die rechte Fahrspur zurück. Da erst wird sichtbar, dass der PKW noch einen Anhänger mitführt, auf dem ein weiteres Fahrzeug abgeschleppt wird.
Der „Abschlepper“ beschleunigt und versucht blitzartig sich wieder auf die linke Spur zu drängen. Dramatik pur. Der Lenker im Grazer PKW registriert diesen Vorgang in Sekundenbruchteilen, weicht nach links an die Tunnelwand aus, bremst und hupt gleichzeitig, um den drohenden Crash zu verhindern. Das Fahrzeug des „Abschleppers“ ragt bereits in die linke Spur hinein. Der Abstand zum dritten Fahrzeug auf der rechten Spur beträgt nur wenige Meter und eine Kollision mit dem Hänger scheint unvermeidlich. Eine lebensgefährliche Situation.
Der Anhänger würde nicht nur den Grazer PKW „abschießen“, sondern auch die Insassen des dritten Fahrzeuges gefährden. Gleichsam im letzten Moment reiht sich das Fahrzeug mit dem Anhänger wieder auf der rechten Fahrspur ein.
Beim Verlassen des Tunnels in Richtung Mautstelle St. Michael versucht der offensichtlich „gestörte“ Lenker mit dem Abschlepp-Hänger den Grazer PKW neuerlich zu überholen. Geschwindigkeit dabei: ca. 140 km/h. Zum Glück ohne Erfolg, weil der Lenker des Grazer PKW besser beschleunigen konnte.
Nachtrag:
Der Lenker des Grazer PKW nahm 20 Minuten nach dem Vorfall Kontakt mit der Polizei auf, um eine Anzeige wegen der kriminellen Handlung vorzunehmen.
§ 89 StGB (Strafgesetzbuch) Gefährdung der körperlichen Sicherheit: Wer vorsätzlich, grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3) oder fahrlässig unter den in § 81 Abs. 2 umschriebenen Umständen, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
Er landete beim Polizeinotruf. Der Beamte dort erklärte ihm, dass am Sonntag die Gleinalm-Autobahnpolizei nicht besetzt sei, aber man in jeder Polizeiinspektion diesen Vorfall melden könne. Explizit nannte er Trieben und Mautern. Doch auch in Mautern erklärte man sich für eine Anzeige nicht zuständig – dafür gäbe es die Autobahnpolizei Gleinalm. Bei der Rückfahrt nach Graz sah man sich auch in der Bundespolizeidirektion Leoben für eine Anzeige nicht zuständig. Verwehrte die schriftliche Aufnahme einer Sachverhaltsdarstellung. Versprach aber eine Weiterleitung der Aussage des Grazer PKW-Lenkers an die Staatsanwaltschaft Leoben (Journaldienst).
Die Anzeige über die bewusst gesetzte Straftat wollte der Lenker des Grazer PKW vor allem deswegen machen, da die Datensicherung der Videoaufnahmen im Tunnel nur 72 Stunden lang erfolgt. Er schaltete am nächsten Tag, Montag, auch einen Anwalt ein. Dieser stellte den Antrag zur Sicherung der Daten – unter Angabe der Durchfahrtszeit und den Anfangsbuchstaben des Kennzeichens an die Asfinag. In einer Reaktion erklärt man: „… Hinsichtlich der von Ihnen geforderten Sicherung und Herausgabe von Aufzeichnungen ersuchen wir um Verständnis, dass wir an die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gebunden sind … ein außergewöhnlich hohes Datenvolumen … in diesem Umfang in diesem kurzen Zeitfenster nicht umsetzbar ...“
Wiewohl es möglich gewesen wäre, das Fahrzeug mit dem Abschlepp-Hänger bei der Einfahrt in den Tunnel sehr rasch zu identifizieren und es dann bis zur drohenden Crash-Situation und bewussten Straftat zu verfolgen. Sind doch rund 200 Kameras im Tunnel installiert.
Sieht so eine gewollte Aufklärung von Straftaten gegen Leib und Leben aus?
JL (selbst erlebt)







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