Zu fünf Monaten bedingter Haft und 9.400 Euro Geldstrafe ist letzte Woche der 37-jährige Salzburger Alpinist wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Rund 50 Meter unter dem Großglockner-Gipfel soll er seine Freundin „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ zurückgelassen haben.
Wie heute bekannt wurde, hat sein Anwalt, Kurt Jelinek, gestern (23.2.) Abend eine Berufung eingebracht – wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe. Gegenüber der „Krone“ bestätigt das Landesgericht Innsbruck, dass auch die Staatsanwaltschaft Innsbruck Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe angemeldet hat. Damit ist das letzte Woche ergangene Urteil nicht rechtskräftig.
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