Großglockner-Drama: „Kein Urteil der Welt bringt Freundin zurück“
Nach mehr als 13 Stunden verkündete Einzelrichter Norbert Hofer gestern am Landesgericht in Innsbruck das Urteil im Prozess gegen den 37-jährigen Salzburger. Rund 50 Meter unter dem Gipfel soll er seine Freundin „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ zurückgelassen haben. Der Richter erklärt den Alpinisten wegen grob fahrlässiger Tötung für schuldig. Das Urteil: fünf Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 9600 Euro.
Gute eine Stunde lang führt der Richter sein Urteil aus. „Wir reden nicht von einer moralischen Verantwortung.“ Der Richter verurteilt den Angeklagten nicht im Sinne des Strafantrags, „sondern mit massiven Abstrichen“. Bei ihm sei der Eindruck entstanden, dass es dem Salzburger darum gegangen sei, „zu gehen, um jeden Preis“. Die mitgeführte Ausrüstung hätte ausgereicht. Aber: Hätte sich die Salzburgerin in eine windgeschützte Position am Grat gebracht (bzw. hätte der Angeklagte sie in Sicherheit gebracht), „hätte sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt.“
Für den Richter sei evident, dass die Frau zuvor „auch über social media“ geäußert hat, „dass sie Verantwortung“ an ihn abgegeben habe. „Überrascht“ hat den Richter heute, dass die Verstorbene Steigeisen trug, die sie sich von ihrem Partner ausgeliehen hatte. Diese waren ungeeignet für Softboots, so der Richter. „Das hätten Sie wissen müssen.“
Richter Hofer fasst zusammen: „Letzten Endes sehe ich die grobe Fahrlässigkeit noch erfüllt. Ich sehe sie deswegen erfüllt, weil Sie ausreichend Gelegenheit hatten, ihr Können abzuschätzen“, sagt er in Richtung des Angeklagten über die Verstorbene. „Es ist für mich schwer nachvollziehbar zu glauben, dass die Erschöpfung innerhalb einer Stunde eingetreten ist.“ Der Leistungsabfall hat eine Vorgeschichte, so der Richter. „Und die fängt viel weiter unten an.“ Er habe Maßstäbe, die für ihn gelten, auf seine Partnerin angewandt. „Sie haben grob fahrlässig den Tod verursacht.“
Es sei unglaublich tragisch, was da passiert ist, so der Richter. Doch: „Kein Urteil der Welt bringt Ihnen Ihre Freundin zurück.“ Und er betont am Ende: „Ich sehe Sie nicht als Mörder. Ich sehe Sie als jemanden, der seine Situation falsch eingeschätzt hat.“ Der Verteidiger und sein Mandant baten um Bedenkzeit, so auch der Staatsanwalt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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