Vor allem steirische Tourismusgemeinden kämpfen mit dem Problem von Zweitwohnsitzen und nur auf dem Papier bestehenden Hauptwohnsitzen. Für die Gemeinden bedeutet dieses Problem „Leerstände“, beträchtliche Infrastrukturkosten, aber keine entsprechenden Einnahmen. Mit der Novellierung des Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetzes versucht nun das Land den Gemeinden ein Instrument in die Hand zu geben, die Problematik künftig besser in den Griff zu bekommen. KLIPP hat ja in den letzten beiden Ausgaben auch darüber berichtet. Der vorliegende Entwurf lässt allerdings erkennen, dass es auch mit der Neuregelung (zu) viele Schlupflöcher geben könnte. Darauf weisen die ersten Kommentare von Immobilien-Profis und möglichen Investoren hin.
Die künftige neu vorgesehene Leerstandsabgabe soll das Problem entschärfen. Gemeinden können bis zu 600 Euro jährlich verlangen. Die Höhe der Abgabe ist dadurch beschränkt, weil diese nicht höher als jene für einen Hauptwohnsitz sein darf. „Nach intensiven Verhandlungen haben wir uns nun auf ein umfassendes Paket für eine neue Raumordnung und ein neues Baugesetz geeinigt, das erhebliche Verbesserungen bringen wird“, bestätigen die Klubobleute Barbara Riener (VP) und Hannes Schwarz (SP).
Erster Schritt
Teil des Verhandlungspakets ist auch die geplante Beschlussfassung eines Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetzes. Hier wird auf bestimmte Herausforderungen in den Gemeinden reagiert und den Kommunen künftig ein Instrument in die Hand gegeben, auf die Leerstands- und Zweitwohnsitzthematik reagieren zu können. Gemeinden können damit eine Abgabe einführen und individuell dafür sorgen, dass Gemeindehaushalte entlastet werden. „Durch Zweitwohnsitze und Leerstände entstehen in den Gemeinden Infrastrukturkosten. Mit dieser Abgabe kann ein guter Ausgleich dafür geschaffen werden. Gleichzeitig wird durch diese neue Regelung Wohnraum leistbar und zugänglich gemacht“, erklären Gemeindesprecher Erwin Dirnberger (VP) und Wolfgang Dolesch (SP).
Ausgenommen von der Abgabenpflicht sind unter anderem Dienstwohnungen, durch Pflegeaufenthalt leerstehende oder unvermietbare Wohnungen, als Vorsorge für ein Kind geplante Wohnungen, Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften oder von Gebietskörperschaften. Mit dieser Abgabe wird gleichzeitig die Ferienwohnungsabgabe – die in der Zweitwohnsitzabgabe aufgeht – ersetzt.
„Mit dieser Novelle reagieren wir nun auf Herausforderungen und Probleme, mit denen Gemeinden zum Beispiel mit Leerständen und Zweitwohnsitzen in der Realität konfrontiert sind. Daher sind wir besonders froh, dass wir dieses so wichtige Paket nun auf den Weg bringen“, sind sich Dirnberger und Dolesch einig.
Die ausverhandelten Eckpunkte der Novelle von Baugesetz, Raumordnungsgesetz und des Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetzes wurden in den zuständigen Unterausschüssen vorgestellt und diskutiert. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollen im ersten Quartal im Landtag beschlossen werden.
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