Firma prellte Fahrlehrer bei Abrechnung
Knapp ein Jahr war der 50-Jährige bei einer Fahrschule beschäftigt. In diesem Zeitraum variierte sein Stundenausmaß, zuletzt arbeitete er 20 Stunden pro Woche. Aufgrund der Änderungen nahm die Dienstgeberin eigene Stundenreduzierungen vor. Dadurch erhielt der Fahrlehrer nicht jenes Entgelt, das seinen tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden entsprach.
Mehrere offene Ansprüche
Aber nicht nur die laufende Bezahlung war fehlerhaft: Auch die Sonderzahlungen wurden nicht korrekt berechnet. Zudem blieb ein Zeitguthaben von 75 Stunden bei der Beendigung des Dienstverhältnisses unbezahlt. Der Arbeitnehmer wandte sich an die Arbeiterkammer. Nach der Prüfung der Unterlagen zeigte sich das Ausmaß der offenen Ansprüche.
Lohnabrechnungen kontrollieren!
Da keine außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte, klagte AK-Arbeitsrechtsexpertin Marion Krasser die offenen Forderungen vor Gericht ein. Im Zuge des Verfahrens konnte ein Vergleich in der Höhe von 3.500 Euro geschlossen werden, den die Dienstgeberin schlussendlich bezahlte. Krasser rät: „Unbedingt regelmäßig die Lohnabrechnungen kontrollieren – besonders bei wechselnden Arbeitszeiten.“
Quelle: „ZAK“, Magazin der Arbeiterkammer









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