„Ich bin KEIN Fahrrad (mehr)“
„Ich bin ein Fahrrad“, ist am Heck vieler E-Mopeds zu lesen, die auf den heimischen Radwegen dahin brausen. Damit ist ab 1. Oktober Schluss. Ab dann gelten für die sogenannten E-Mopeds in Österreich deutlich strengere Vorschriften. Wer dann ohne Zulassung, Kennzeichen oder Haftpflichtversicherung unterwegs ist, riskiert eine gesetzliche Höchststrafe von bis zu 10.000 Euro.
Führerschein, Zulassung, Helm, Pickerl, ...
„Ich bin KEIN Fahrrad (mehr)“ müsste dann am Heck der E-Mopeds stehen. Denn diese werden dann rechtlich nicht mehr wie Fahrräder, sondern wie Kraftfahrzeuge behandelt. Gemeint sind vor allem zweirädrige Fahrzeuge mit maximal 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und höchstens 250 Watt Nenndauerleistung, die auch ohne Treten rein elektrisch fahren können. Diese werden dann den bis zu 45 km/h schnellen Mopeds mit Verbrennungs- oder Elektromotoren gleichgestellt. Sie dürfen dann nicht mehr auf Radwegen fahren und unterliegen einer vollständigen Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- und Sturzhelmpflicht. Und auch eine §-57a-Überprüfung ist dann fällig.
Zulassungsbedingungen
„Damit ein Fahrzeug zugelassen werden kann, müssen bei der Zulassungsstelle unter anderem ein Typenschein, ein Einzelgenehmigungsnachweis, ein Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder ein CoC-Papier – also eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung – vorgelegt werden“, erklärt Christian Eltner, Generalsekretär des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs VVO.
Liegt kein CoC-Papier vor, kann beim Hersteller oder Generalimporteur um eine nachträgliche Ausstellung sowie die notwendige Eintragung in die Genehmigungsdatenbank ersucht werden. Andernfalls bleibt nur der Weg über eine Einzelgenehmigung bei der technischen Prüfstelle des zuständigen Bundeslandes.
HIER finden Sei die neuen rechtlichen Regelungen auf einen Blick:
Jeder Sechste schlecht informiert
Laut einer Befragung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) besteht noch Informationsbedarf. Demnach fühlt sich jeder Sechste schlecht bzw. sehr schlecht informiert. KFV-Direktor Christian Schimanofsky dazu: „Die größten Wissenslücken gab es darüber, dass sie nicht mehr die Radfahranlagen benützen dürfen und dass künftig laufend § 57a-Überprüfungen der Fahrzeuge notwendig sind.“
Wer sein E-Moped weiterfahren will, sollte sich daher jetzt um Führerschein, Zulassung und Versicherung kümmern. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ...
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