Diskriminierung am Flughafen Graz: Taxler wollten blindes Paar nicht mitnehmen
Die Berichte über den Flughafen Graz lösen österreichweit starke Reaktionen aus: Ein blindes Paar wurde am Taxistand von mehreren Fahrern nicht mitgenommen, weil ein Assistenzhund dabei war.
Was war geschehen
Es ist spät am Abend des 13. März 2026, kurz nach 22 Uhr, als ein blindes Paar am Taxistand vor dem Flughafen Graz steht. Neben ihnen: ihr zertifizierter Blindenführhund, mit Decke und Papieren ausgestattet. Dennoch will kein einziges der anwesenden Taxis die beiden mitnehmen. Auch ein Anruf bei der Zentrale brachte keine Lösung. Dem Paar sei erklärt worden, der Hund müsse vorab als „Tiertransport“ angemeldet werden – eine Aussage, die klar im Widerspruch zur geltenden Rechtslage steht.
Strafanzeige erfolgt
„Es ist enttäuschend, weil wir bei der Ausbildung ganz großen Wert auf das Thema der Beförderung von behinderten Menschen legen und es dann doch da und dort leider zu Fehlverhalten kommt“, entschuldigt sich Peter Lackner, Sparten-Geschäftsführer bei der Wirtschaftskammer Steiermark, für den Vorfall. „Weil er einen ganzen Berufsstand in Verruf bringt. Es ist ganz klar: Ein Taxilenker muss Menschen mit Behinderung befördern. Ohne Ausnahme!“ Es werde auch geschult, wie mit behinderten Menschen, Rollstuhlfahrern, Blinden, umzugehen ist, welche Hilfestellungen geleistet werden müssen.
Im konkreten Fall ist die Anzeige gegen den namhaft gemachten Taxilenker von Seiten des blinden Ehepaares durch die WKO bereits erfolgt. In letzter Konsequenz kann dem Taxilenker aufgrund mangelnder Vertrauenswürdigkeit von der Behörde der Taxilenkerausweis entzogen werden.
Klare Gesetzeslage
„Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sagt eindeutig: Dienstleistungen wie Taxifahrten müssen barrierefrei angeboten werden, ansonsten liegt eine Diskriminierung vor. Assistenzhunde müssen daher von Taxilenker:innen mitbefördert werden,“ so Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen.
„… mit aller Härte gegen solche Fahrer vorgehen“
Deutlich reagiert auch die Branche selbst. Sylvia Loibner, Spartenobfrau Wirtschaftskammer Steiermark, bedauert den Vorfall. „Alle Taxilenker lernen während dem Taxilenkerkurs, dass Assistenzhunde immer zu befördern sind und werden darin auch geprüft“, betont sie.
Auch Taxilenker ihres eigenen Unternehmens 878 haben sich geweigert, das Paar zu transportieren. Jener Lenker, der angezeigt wurde, sei jedoch an keine Zentrale angeschlossen. „Ich habe auch persönlich mit dem betroffenen Herrn gesprochen und mich entschuldigt und ihm versichert, dass wir mit aller Härte gegen solche Fahrer vorgehen“, so Loibner.
Strukturelles Problem
Der Fall zeigt, wie schnell Teilhabe im Alltag scheitern kann – trotz klarer Gesetze. Für die Hilfsgemeinschaft ist der Fall kein Einzelfall: Diskriminierungen betreffen nicht nur Menschen mit Blindenführhunden, sondern auch Rollstuhlfahrer:innen, wie Viktoria Antrey im Telefonat betont. „Nach der aktuellen Berichterstattung werden wir geflutet mit anrufen und Mails von Menschen, denen das auch passiert ist.“ Gemeinsam starten die Organisationen eine Medien- und Bewusstseinsinitiative, um auf die systematische Diskriminierung aufmerksam zu machen und nachhaltige Verbesserungen zu erreichen. Dass Aufklärung für eine faires Miteinander notwendig ist, zeigen auch Kommentare im Internet.






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