Abzocke! Besitzstörungen als lukratives Geschäft

Mal kurz auf sein Auto vor einer aufgelassenen Tankstelle oder einem offensichtlich leer stehenden Gebäude abgestellt, oft kleine oder gar „versteckte“ Schilder mit „Parken verboten“ übersehen – und nach einigen Wochen flattert die Androhung einer Besitzstörungsklage ins Haus. Man hat die Wahl: Entweder sofort 400 Euro zahlen oder der Fall landet vor Gericht – mit (angeblich) deutlich höheren Kosten.
Besitzstörungsklagen sind in Österreich seit Jahrzehnten üblich. In letzter Zeit berichten aber sowohl die Arbeiterkammer als auch der ÖAMTC von einem deutlichen Anstieg. Rein rechtlich ist eine Beschwerde über Fahrer, die Einfahrten blockieren oder Privatparkplätze nutzen, natürlich zulässig. Dennoch zahlen viele Menschen aus Angst vor einem Prozess, obwohl sie gar keine echte Besitzstörung begangen haben.
Lukratives Geschäftsmodell
Nicht zuletzt sind auch Personen und Unternehmen aktiv, die Besitzstörungen zu einem richtigen Geschäftsmodell ausgebaut haben. Wiewohl das „gewerbsmäßige Abmahnwesen bei Besitzstörungen“ unzulässig ist, wie in Prozessen auch der Oberste Gerichtshof bestätigte.

Mittlerweile sucht auch die Politik nach gesetzlichen Regelungen. Vorschläge für praktikable Lösungen liegen bereits auf dem Tisch. Etwa, dass klagenden Firmen mit, unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens, Verfahrenskosten in Höhe von 700 bis 900 Euro zugeteilt werden können. Oder, dass das Befahren eines Parkplatzes zum Wenden, Zurückschieben oder kurzen Halten, ohne das Fahrzeug zu verlassen, etwa zum Aus- und Einsteigen, nicht mehr strafbar sein soll.
"Private Goldgräber"
Laut ÖAMTC sollte es in erster Linie darum gehen, „privaten Goldgräbern“ zu unterbinden, mit Parkplatzabmahnungen Geld zu verdienen. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer gegenüber dem „Standard“: „Man muss das System so ändern, dass es nicht mehr lukrativ ist.“ Das Verfahren sollte „schlank, schnell und billig“ sein. Wobei die Bestimmungen über die Besitzstörung selbst aber „in ihrem Wesenskern nicht infrage gestellt werden“ sollten, damit private Grundbesitzer nicht benachteiligt sind.
Sei der erste der kommentiert