Die Sache mit dem unsichtbaren Zebrastreifen

118 Fußgänger-Unfälle in der Dämmerung – VCÖ fordert mehr Sicherheit auf Schutzwegen

In der Dämmerung und Dunkelheit nimmt das Unfallrisiko für Fußgängerinnen und Fußgänger zu. Im Vorjahr wurden von insgesamt 396 Fußgängerinnen und Fußgänger, die in der Steiermark Opfer eines Verkehrsunfalls wurden, 118 bei Dämmerung oder Dunkelheit angefahren. Davon wurden 30 schwer verletzt, weitere fünf so schwer, dass sie ihr Leben verloren, wie die VCÖ-Analyse von Daten der Statistik Austria zeigt.

„Alarmierend ist, dass 48 Fußgängerinnen und Fußgänger auf einem Schutzweg angefahren wurden. Das zeigt, dass es auch in diesem Bereich verstärkte Maßnahmen braucht, um die Schwächsten im Verkehr, und das sind Fußgängerinnen und Fußgänger und hier wiederum insbesondere Kinder und ältere Menschen, besser zu schützen", stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest.

Fuß weg vom Gas!

Besonders der Paragraph 20 der STVO betreffend „Fahren auf Sicht“ sei hier noch einmal in Erinnerung gerufen: „Der Lenker eines Fahrzeugs hat die Fahrgeschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen.“ Das heißt bei Dunkelheit und Dämmerung entsprechend langsamer und aufmerksamer zu fahren. Und insbesondere vor Schutzwegen gilt „Fuß weg vom Gas" oder wie es in der Straßenverkehrsordnung formuliert ist: Ein Fahrzeug darf sich „einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann“ (StVO § 9/2).

Bei Tageslicht können Fußgängerinnen und Fußgänger vor dem Queren der Straße mit dem Lenker beziehungsweise der Lenkerin Blickkontakt aufnehmen, das ist bei Dunkelheit nicht möglich. Abzuwarten, ob das herannahende Auto das Tempo reduziert und stehen bleibt ist für die eigene Sicherheit sehr wichtig, betont der VCÖ. Zu jeder Tageszeit gilt: Der Schutzweg darf "nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend betreten" werden (StVO § 76 4b). Doch beispielsweise ältere Menschen oder Menschen mit Geheinschränkungen benötigen länger, um eine Straße zu überqueren. Ein Auto, das vorher nicht sichtbar war, kann bei hohem Tempo sich nähern, wenn die Person bereits am Schutzweg ist.

„Deshalb ist es wichtig, im Ortsgebiet das Tempo zu reduzieren, geltende Tempolimits zu überwachen und Schutzwege gut zu beleuchten", stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest. Auch sind die Sichtverhältnisse im Umfeld von Schutzwegen so zu verbessern, damit für Kfz-Lenkende die Sicht auf Personen, die die Straße überqueren möchten, nicht eingeschränkt ist. Konkret heißt das, das bestehende Halte- und Parkverbot vor Schutzwegen ist von derzeit fünf auf zehn Meter zu erweitern, fordert der VCÖ.

Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen

Neun Fußgängerinnen und Fußgänger, die im Vorjahr bei Dämmerung oder Dunkelheit Opfer eines Verkehrsunfalls wurden, waren Kinder. Auch hier ruft der VCÖ die Straßenverkehrsordnung in Erinnerung. Kinder sind aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen, das Fahrverhalten ist entsprechend anzupassen: „Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen für die der Vertrauensgrundsatz nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist", heißt es dazu in der Straßenverkehrsordnung (StVO, §3).

„Unsichtbarer Schutzweg“ für Kinder

Darüber hinaus gilt bei Kindern seit 30 Jahren die Regelung des „unsichtbaren Schutzweges". Kindern muss auch dort, wo es keinen Schutzweg gibt, das sichere und ungehinderte Überqueren der Fahrbahn ermöglicht werden. "Wo Menschen unterwegs sind, passieren Fehler. Doch Fehler dürfen nicht fatal enden. Die Verkehrsplanung kann Kinder vor Fehlern der Erwachsenen im Straßenverkehr schützen, indem im Ortsgebiet Verkehrsberuhigung und verstärkt Tempo 30 statt 50 umgesetzt wird", weist VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky darauf hin, dass der Anhalteweg, also Reaktionsweg plus Bremsweg, bei Tempo 30 um die Hälfte kürzer ist als bei Tempo 50.

Wichtig für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sind zudem Gehwege zwischen einem Ortsgebiet und der nächstgelegenen Siedlung. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, weil Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund eines fehlenden Gehsteigs am Fahrbahnrand gehen müssen.

Kommentare und Antworten

×

Name ist erforderlich!

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Sei der erste der kommentiert