Mit insgesamt 130 Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Umwelt und Klimaschutz die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten: Privatpersonen können die Förderung ab 26. April beantragen, regionale Unternehmen können sich als Reparaturbetriebe registrieren lassen. Die Förderung umfasst eine Fülle von elektrischen und elektronischen Geräten, die von Privatpersonen im Haushalt und im Garten genutzt werden – vom Bügeleisen über die Kaffeemaschine bis zum Fernseher und Gefrierschrank. Auch Heizsysteme wie Warmwasserboiler, Elektroradiatoren oder Wärmepumpen fallen unter die Förderung. Hier gibt's die gesamte Liste an förderbaren Geräten
So kommt man zur Förderung
Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können den Bonus für eine Reparatur bzw. einen Kostenvoranschlag ab sofort auf www.reparaturbonus.at beantragen. Sie können 50 Prozent der Reparaturkosten bis maximal 200 Euro je Reparatur oder 50 Prozent bis maximal 30 Euro für Kostenvoranschläge in Anspruch nehmen. Dazu laden sie sich einen Bon herunter. Im Förderzeitraum bis 2026 können beliebig viele Bons heruntergeladen bzw. eingelöst werden. Unternehmen, die teilnehmen möchten, können sich online als Reparaturbetriebe registrieren lassen-
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