Anzeige! Bordellwerbung am Schönaugürtel

Bürgermeisterin Elke Kahr handelt

Seit Wochen schon nehmen Grazerinnen und Grazer das geschmacklose Plakat am Schönaugürtel wahr. Jetzt hat Bürgermeisterin und Frauenstadträtin Elke Kahr beschlossen, bezugnehmend dieser Plakatwerbung eines einschlägig bekannten Bordellbetreibers zu handeln.

„Wir haben in der Steiermark ja dankenswerter Weise ein Gesetz, das Werbung für Bordelle verbietet“, so die Bürgermeisterin. „Ich habe den Sachverhalt daher bei der Landespolizeidirektion zur Anzeige gebracht und hoffe, dass hier rasch und wirkungsvoll gehandelt wird.“

Denn im Steiermärkischen Prostitutionsgesetz ist lt. § 3 Abs. 4 Z 3 „...jegliche Art der Werbung für Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen auf Plakatflächen, in Radio und Fernsehen sowie im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung von Lichtspielen“ verboten. Bei Zuwiderhandeln droht eine Strafe von bis zu 7.267 Euro.

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