Cashback-Aktion der WKO zum Wiederhochfahren der Wirtschaft

Foto: Klipp/Pixabay

Wer ab 13. Dezember einen Gutschein kauft und diesen auf www.wko-cashback.at hochlädt, bekommt 20 Prozent des Bruttorechnungsbetrags rückvergütet. Die Wirtschaftskammern stellen dafür bundesweit eine Million Euro zur Verfügung, um Betriebe in den von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Branchen zu unterstützen. Teilnahmeberechtigt sind Rechnungen – mit wenigen Ausnahmen – für Gutscheine fast aller in Österreich ansässigen Handels-, Gewerbe- und Tourismusbetriebe.

Und so funktioniert die Aktion
Kunden, die zwischen 13. und 23. Dezember Gutschein-Rechnungen auf der Website www.wko-cashback.at hochladen, erhalten 20 Prozent des Bruttorechnungsbetrags rückvergütet. Es gilt ein Mindesteinkaufswert von 50 Euro, maximal 60 Euro werden ersetzt. Pro Person darf während dieser Aktion eine Rechnung mit einem Rechnungsdatum ab 13. Dezember 2021 eingereicht werden. Nach dem Prinzip „First come, first served“ gilt die zeitliche Reihenfolge der einlangenden Rechnungen. Wenn das Budget – insgesamt eine Million Euro – vor dem eigentlichen Aktionsende am 23. Dezember ausgeschöpft wurde, ist die Aktion automatisch zu Ende. Teilnahmeberechtigt sind Rechnungen – mit wenigen Ausnahmen – für Gutscheine fast aller in Österreich ansässigen Handels-, Gewerbe- und Tourismusbetriebe.

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