Christina Strauß ist „Meisterin des Jahres“

Die Meister- und Befähigungsprüfung erfreut sich ungebrochener Beliebtheit. Insgesamt 549 Prüfungen wurden im Jahr 2023 abgelegt, 252 davon waren Meisterprüfungen (204 Männer und 48 Frauen), 297 Befähigungsprüfungen (186 Männer, 111 Frauen). Die frisch gebackenen Absolventinnen und Absolventen konnten ihre Urkunden am 18. Jänner im Rahmen der feierlichen Meisterbriefverleihung im Grazer Stefaniensaal entgegennehmen. „Diese hohe Bereitschaft zur fachlichen Weiterqualifizierung ist sehr wichtig für die steirischen Unternehmen und für den Wirtschaftsstandort Steiermark. „Die Meister und Befähigungsprüfung ist eine zukunftssichere und stabile Aktie am Weiterbildungsmarkt“, freuen sich WKO-Steiermark-Präsident Josef Herk und Hermann Talowski, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk. „Die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind schwierig, ihnen mit Qualifikation und folglich Qualität entgegenzutreten, ist genau der richtige Weg.“
Handwerk ist und bleibt meisterlich
Das steirische Gewerbe und Handwerk ist die traditionelle Meistersparte. Der Großteil der Meister- und Befähigungsprüfungen wird in einem der Berufe aus dieser Sparte absolviert. Im vergangenen Jahr waren das exakt 33 Berufe, in denen 252 Meisterprüfungen und 127 Befähigungsprüfungen absolviert wurden. Spitzenreiter bei den Meisterprüfungen sind die Kfz-Techniker:innen (55), die Metalltechniker:innen (35), die Tischler:innen (19), die Mechatroniker:innen und Heizungstechniker:innen (je 18) sowie die Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger:innen (15).

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Die Befähigungsprüfungen führen die Elektrotechniker:innen (21) an, gefolgt von den Tätowierer:innen (19), den Baumeister:innen (18), den Holzbau-Meister:innen (17) sowie den Kosmetiker:innen (16). Für Spartenobmann Hermann Talowski bietet die Meisterprüfung gleich einen dreifachen Nutzen: „Erstens können sich die jungen Spitzenfachkräfte damit beruflich und persönlich weiterentwickeln, zweitens ist die Meister- und Befähigungsprüfung ein sichtbarer Qualifikationsnachweis für die Unternehmen und drittens profitieren die Konsumentinnen und Konsumenten von erstklassiger Arbeit auf höchstem Niveau.“
Übrigens: Zwischen der Meister- und Befähigungsprüfung besteht kein inhaltlicher Unterschied. Er ergibt sich lediglich aus der Zuordnung innerhalb der Gewerbeordnung: Im handwerklichen Bereich wird zumeist eine Meisterprüfung absolviert, in den anderen reglementierten Gewerben wird der Abschluss durch eine Befähigungsprüfung erworben.
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