Der letzte Akt

Ehemalige GAK-Buchhalterin vor Gericht

Begonnen haben die Ermittlungen gegen den GAK nach einer anonymen Anzeige im Jahre 2007. Erst 14 Jahre später, kommt es im Schwurgerichtssaal des Grazer Landesgerichts zur ersten Strafverhandlung. Und höchstwahrscheinlich ist das auch die letzte. Auf der Anklagebank sitzt die ehemalige Buchhalterin U.D. Sie blieb als einzige Beschuldigte im umfangreichsten Ermittlungsverfahren übrig, das es je am Straflandesgericht ab. Die Kosten belaufen sich bereits auf rund 1,5 Millionen Euro.

Ursprünglich hat es im Verfahren 22 Verdächtige gegeben, gegen die vom damals zuständigen Staatsanwalt Johannes Winklhofer vorgegangen worden war. Die Ermittlungen gegen die 22 Verdächtigen wurden nach und nach eingestellt. Im Jahre 2016 musste die Staatsanwaltschaft Graz den GAK-Fall an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien abgeben. Im Vorjahr wurden auch die Verfahren gegen die Ex-Präsidenten Rudi Roth, Stephan Sticher und Harald Fischl eingestellt.

Auslöser für den Beginn der staatsanwaltlichen Ermittlungen im Jahr 2007 waren Vorwürfe, die es auch im längst abgeschlossenen Sturm-Prozess mit dem prominenten Erst-Angeklagten Hannes Kartnig gegeben hat. Es ging um den Verdacht der Abgabenverkürzung und teils schweren Betrug. Wie beim SK Sturm sollen auch beim GAK Eintrittskartenerlöse unterschlagen worden sein. Damit hätte man, so der Vorwurf, Schwarzzahlungen an Spieler finanziert.

Am ersten Tag des Strafprozesses hat die 56-jährige ehemalige Chef-Buchhalterin laut Online-Bericht der „Kleinen Zeitung“ ihr Mitwirken neuerlich eingestanden. Der Staatsanwaltschaft mit Johannes Winklhofer hat sie bereits 2011 Unterlagen darüber zur Verfügung gestellt. Sie habe das System der Schwarzzahlungen nicht erfunden, betonte ihre Verteidigerin im Prozess heute. Als die Beschuldigte 1997 als Chef-Buchhalterin zum GAK kam, habe dieses System bereits bestanden. Sie sei während der ganzen Zeit beim GAK immer unter Druck gestanden, lautet ihre Verantwortung. Man habe ihr immer erklärt, wenn sie es nicht mache, mache es ein anderer, erklärte sie im Bezug auf die gefälschten Abrechnungen. Große private Probleme wären das Motiv gewesen, weil sie es sich nicht leisten hätten können, ihren Job zu verlieren.

In der Anfangsphase der Ermittlungen stieß die Staatsanwaltschaft bei der Chef-Buchhalterin auf eine Mauer des Schweigens. Zur Kronzeugin der Staatsanwaltschaft wurde sie erst durch ein Verfahren, das mit dem GAK nichts zu tun hatte. Nach ihrer Zeit beim GAK war die angeklagte Chef-Buchhalterin bei einem anderen Unternehmen in dieser Funktion tätig. Dort soll sie knapp 300.000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.

Parallel zu dem Betrugsverfahren liefen die Ermittlungen gegen sie als Verdächtige im GAK-Verfahren weiter. Der Druck auf die Buchhalterin wurde zu groß und die Folge war dann ihr Eingeständnis, von Manipulationen beim GAK gewusst zu haben. Es gab damals Spekulationen, dass sie sich damit ein milderes Strafurteil im Betrugsprozess erhoffte. Auch von einer „stillen Vereinbarung“ mit der Staatsanwaltschaft war damals die Rede. Für ihren Betrug wurde sie dann überraschend zu „nur“ zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.

Zu einer aufsehenerregenden Wendung in der GAK-Causa kam es dann im Jahr 2016. Damals übernahm die WKStA das Verfahren. Die Verteidiger der verdächtigen Ex-GAK-Funktionäre erhofften sich dadurch Chancen auf ein völlig sachliches Verfahren. Staatsanwalt Johannes Winklhofer wurde von seiner vorgesetzten Dienstbehörde von weiteren GAK-Ermittlungen entbunden. Diese hatten bis dahin schon einen Umfang von 60 Bänden. Begründet wurde die Übernahme der WKStA offiziell mit der steigenden Anzahl an Dschihadisten-Prozessen. Für diese wurde dann Winklhofer eingesetzt.

Das Steiermarkmagazin KLIPP berichtete in dieser Phase ausführlich über die Ermittlungen und Vorgänge, die dazu führten, dass das GAK-Verfahren von der Staatsanwaltschaft Graz an die WKStA übertragen wurde. Gegen KLIPP wurde auch ein aufwändiges Verleumdungsverfahren in Gang gesetzt. Die Ermittlungen mussten dann aber im Jahr 2015 mangels an Beweisen eingestellt werden.

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