Fake-Shops: Bei Vorauszahlung Geld meist verloren

„Ich habe bei einem Online-Shop bestellt. Erst danach habe ich mir die Händler-Bewertungen durchgelesen und viele negative Beiträge gefunden. Kunden schreiben, dass sie ihre Ware nicht erhalten haben. Jetzt habe ich ein ungutes Gefühl! Habe ich bei einem Fake-Shop eingekauft?“ Anfragen zu Fake-Shops beschäftigen auch die Konsumentenschützer:innen der Arbeiterkammer.
Die schlechte Nachricht: Wenn im Voraus bezahlt wurde, ist das Geld meist verloren!
So erkennen Sie Fake-Shops
Egal ob zum Black Friday, zum Geschenkekauf für Weihnachten oder einfach aus Vergnügen: Auch die Steirerinnen und Steirer shoppen gerne online. Das ist nicht nur unkompliziert und komfortabel – viele denken auch, hier besondere Schnäppchen machen zu können. Vor Gedränge in Kaufhäusern und Co. ist man also sicher – nicht aber vor Betrügern. Denn vor allem sogenannte Fake Shops locken Schnäppchenjäger durch besonders günstige Angebote – häufig von teuren Markenprodukten. Wer dann in die „Falle tappt“ und dort bestellt, erlebt meist ein böses Erwachen. Denn entweder erhalten Nutzer nach der Vorkasse ein minderwertiges Produkt oder überhaupt keine Ware.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, gibt es einige Warnsignale, an denen sich Fake Shops erkennen lassen. Böse Überraschungen beim Online-Kauf von Waren können leicht vermieden werden, wenn Sie diese Mindestanforderungen prüfen:
Impressum
Gibt Aufschluss über den Sitz des Unternehmens, ist der außerhalb der Europäischen Union, ist die Rechtsdurchsetzung schwierig bis unmöglich. Ein Impressum sollte Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse bereitstellen. Kommen Zweifel dabei auf, sollte die angegebene Adresse oder Telefonnummer online recherchiert werden. Fake Shops nutzen oft gefälschte oder ungültige Informationen.
ACHTUNG: Eine at- oder de-Domain sagt nichts über den Sitz des Unternehmens aus.
AGBs
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren über Zahlungsmodalitäten, Rückgaberecht und Versandkosten und mehr. Sie sind bei seriösen Unternehmen umfangreich und sprachlich korrekt.

Widerrufsbelehrung
Der Verkäufer ist verpflichtet über die Widerrufsmöglichkeit eines Vertrags zu informieren und hat auch ein Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen.
Gütezeichen
Bei seriösen Webseiten kann sich der Konsument durch Klicken auf das Gütezeichen informieren, ob der Online-Shop wirklich zertifiziert und autorisiert wurde das Gütezeichen im Shop zu führen. Führt der Klick zum Beispiel auf das E-Commerce-Gütezeichen nicht auf die zugehörige Website, handelt es sich um eine Fälschung.
Bewertungen
Bewertungen können dazu beitragen sich über einen Online-Shop zu informieren. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, da auch diese auch gefälscht sein können.
Weitere Anhaltspunkte, um einen Fake-Shop zu erkennen, sind Inhalt und Aufbau der Website. Wirkt sie unübersichtlich und hat Rechtschreibfehler, ist Vorsicht geboten. Auf vielen Seiten dubioser Online-Shops ist kein Impressum. AGBs sind oft in schlechtem Deutsch verfasst. Darin steht beispielsweise „Rückkehr und Versand“ statt „Rückgaberecht und Versand“. Gütezeichen werden hier nur als Bild in die Webseite integriert oder nicht korrekterweise auf die Gütesiegel-Websites verlinkt.
Tipp: Zahlen Sie, wenn möglich, keine Vorauszahlungen an unbekannte Shops.

Eine Liste bekannter Fake-Shops finden Sie auf www.watchlist-internet.at
Was Betroffene tun sollten
Bleibt trotz mehrmaliger Nachfragen selbst nach Wochen die Lieferung aus, sind Nutzer mit großer Wahrscheinlichkeit auf einen Fake-Shop hereingefallen. Besser noch, als beim Händler versuchen, sein Geld zurückzuverlangen, ist es, umgehend die Bank zu kontaktieren und aufzufordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wie lange das möglich ist, unterscheidet sich je nach Kreditinstitut. Bei einem Lastschrifteinzug besteht die Möglichkeit, das Geld innerhalb von acht Wochen zurückzuholen.
Im Anschluss sollten Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und Verbraucherschutzorganisationen bzw. die Arbeiterkammer informieren. Dazu ist es wichtig, alle Belege wie Bestellbestätigung, Kaufvertrag und E-Mails entweder zu speichern oder mit Screenshots zu dokumentieren. Denn auch wenn die Betrüger meist aus dem Ausland agieren und nicht gefunden werden, kann eine Anzeige dazu beitragen, dass die gefälschte Verkaufsplattform vom Netz genommen wird. Somit sind zumindest andere Onlinekäufer davor geschützt …
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