Harter Tobak für die Hanf-Industrie

Trafiken übernehmen Geschäft mit CBD-Blüten. Auch Staat profitiert durch zusätzliche Steuereinnahmen. Hanfshops am Abgrund. Suche nach neuen Geschäftsstrategien.

Rauchbare Hanfprodukte mit niedrigem THC-Gehalt dürfen in Österreich ab sofort nur noch in Trafiken verkauft werden und unterliegen damit auch der Tabaksteuer. Das ist das Resultat einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), die weitreichende Folgen für die Hanfbranche hat. Der Beschluss geht auf eine Beschwerde eines Vorarlberger Hanfshops zurück, der getrocknete Hanfblüten aus der Schweiz importierte. Das Zollamt Österreich forderte für diese Importe rund 30.000 Euro an Tabaksteuer. Der Händler argumentierte, dass das eingeführte Produkt gar kein Tabak sei, doch das Gericht hielt fest, dass auch rauchbare Produkte, die nicht aus Tabak bestehen, der Tabaksteuer unterliegen.

Wie der VwGH feststellte, fallen getrocknete Hanfblüten als rauchbare Produkte in den Anwendungsbereich des Tabakmonopolgesetzes. Damit dürfen sie nicht mehr frei verkauft werden, sondern nur noch in Trafiken. Zudem gilt für sie künftig ein Steuersatz von 34 Prozent. Das würde für das angekratzte österreichische Budget laut Berechnungen des Finanzministeriums Steuereinnahmen von 10 bis 15 Millionen Euro bedeuten, wie die „Kleine Zeitung“ berichtet.

Für viele Hanfshops wiederum kommt die Entscheidung einem wirtschaftlichen Rückschlag gleich. In den letzten Jahren haben sich zahlreiche Unternehmen auf den Verkauf von CBD-Blüten spezialisiert, die als legal galten, solange sie einen THC-Gehalt von weniger als 0,3 Prozent aufwiesen. Die Produkte sind beliebt, da sie den nicht berauschenden Wirkstoff Cannabidiol (CBD) enthalten, dem eine beruhigende Wirkung nachgesagt wird.

Besonders stark betroffen sind Shops, die auf den Verkauf über Automaten gesetzt haben. Diese dürfen Hanfblüten nun nicht mehr vertreiben. „Unser Geschäft bricht zum Teil ein“, sagte Lisa Wibmer vom Grazer Unternehmen Hanfgarten gegenüber der „Kleinen Zeitung“. Bis zuletzt verschickte ihr Unternehmen wöchentlich bis zu 5000 Pakete mit Hanfblüten, nun ist dieser Geschäftszweig abrupt beendet. Wibmer sieht dennoch eine Zukunft für ihr Unternehmen, da sie sich verstärkt auf den deutschen Markt konzentrieren möchte, wo Cannabis teilweise legalisiert wurde.

Anders sieht die Lage für kleinere Anbieter aus, die keine Alternativen zum bisherigen Geschäft mit Blüten haben. Lukas Stessl von Cannabrother aus Leibnitz erklärte gegenüber der „Kleinen Zeitung“, dass er sich nun auf CBD-Öle und andere Produkte für Tiere konzentrieren werde. „Wir hatten in den letzten Jahren viel Geld in Werbung und Marketing gesteckt, das Urteil zwingt uns, unseren Fokus weiter auf unsere anderen Produkte zu verlegen“, so Stessl. In der Branche sorgt die Entscheidung für großen Unmut.

Und auch juristisch gibt es Diskussionen. Besonders umstritten ist die Frage, ab wann eine Hanfblüte als Rauchware gilt. Wobei der VwGH klarstellte, dass es nicht notwendig sei, die Blüte industriell weiterzuverarbeiten – es reiche, dass sie sich mit den Fingern zerkleinern lasse. Damit fielen sie unter das Tabakmonopol. Kritiker argumentieren, dass nach dieser Logik auch zahlreiche andere Pflanzenprodukte, von Koriander bis Pfeffer, besteuert und nur noch in Trafiken verkauft werden dürften, wenn sie sich theoretisch rauchen ließen. Das Höchstgericht dazu: Was „aufgrund seiner Eigenschaften und der normalen Verbrauchererwartungen“ ausschließlich fürs Rauchen bestimmt sei, gelte als Zigarre oder Zigarillo. Dafür brauche es nicht zwingend Tabak.

Vertreter der Trafiken sehen die Entwicklung hingegen positiv. Barbara Mannsberger, Obfrau der Tabaktrafikanten in der steirischen Wirtschaftskammer, sagte gegenüber der „Kleinen Zeitung“, dass Hanfshops diese Entwicklung selbst herbeigeführt hätten. In den Automaten seien immer wieder illegale Produkte mit einem höheren THC-Gehalt als 0,3 Prozent aufgetaucht, die gegen das Suchtmittelgesetz verstoßen hätten. Der Verkauf über Trafiken sorge nun für mehr Kontrolle und Sicherheit. „Wir haben bereits mit Schulungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begonnen, sodass sie alles über den Verkauf der neuen Produkte wissen“, erklärte Mannsberger. Sie geht davon aus, dass Hanfblüten innerhalb weniger Tage in den Trafiken erhältlich sein werden.

Während die Trafiken also profitieren und der Staat mit zusätzlichen Steuereinnahmen rechnet, müssen Hanfhändler nun neue Geschäftsstrategien entwickeln. Viele sind enttäuscht über das abrupte Ende einer Branche, die sich über Jahre in einem Graubereich bewegt hatte. Doch ob die neue Regelung dauerhaft Bestand haben wird, könnte letztlich auch auf europäischer Ebene entschieden werden.

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