Überbrückungshilfe für Tageseltern wieder da

Foto: Klipp/Pixabay

Tageseltern werden meist nach dem Mindestlohntarif bezahlt – ihr monatliches Gehalt ergibt sich daher aus den vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden mit den Eltern. Bei einem Rückgang der Betreuungsstunden, weil beispielsweise der Betreuungsvertrag für ein Kind aufgelöst wird, kommt es dadurch zu einem geringeren Gehalt für die Tagesmutter oder den Tagesvater.

Im Jahr 2016 wurde das Projekt „Überbrückungshilfe für Tageseltern“ gestartet, um Tageseltern bei Stundenrückgängen sowie bei geringer Auslastung eine finanzielle Überbrückungshilfe zu bieten. Heute hat die Landesregierung beschlossen, das Projekt rückwirkend von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 für Tageseltern, die im eigenen Haushalt tätig sind, weiterzuführen. Aktuell sind das in der Steiermark 375 Tagesmütter bzw. Tagesväter.

Der zuständige Landesrat Werner Amon: „Tageseltern sind eine wichtige Säule der Kinderbildung und -betreuung in der Steiermark. Deshalb ist es wichtig, dass wir deren oftmals unsichere finanzielle Situation von Seiten des Landes abfedern.“

Im Rahmen der Überbrückungshilfe soll nun in solchen Fällen ein Förderungsbeitrag von 5,69 Euro pro Stunde gewährt werden. Insgesamt wird eine Fördersumme in Höhe von 392.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung erhalten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Tageseltern zur Leistung der Ausgleichszahlung an ihre Angestellten. Die Überbrückungshilfe kann nur für volle Stunden und für maximal drei Monate in Anspruch genommen werden. 

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