„Wohnort“ Metahofpark und Durchgang Annenpassage
Behörden-Pingpong um Roma-Camps in Graz. Bund, Land Steiermark und Stadt. Keine Lösung in Sicht. Unzumutbare Hygiene.
Seit Wochen beschäftigen Roma-Familien mit Sack und Pack, die nach eigenen Angaben als Flüchtlinge aus der Ukraine kommen, Anrainer im Grazer Metahofpark und parallel dazu auch in Andritz. Auffallend die Stille darüber, trotz massiver Anrainer-Beschwerden und Wahlkampf keine gegenseitigen medialen Vorwürfe.
Die Familien – dazu gehören auch Hunde – verbringen Nächte und Tage in öffentlichen Parks und weichen bei Schlechtwetter in überdachte Bereiche wie die Annenpassage (Durchgang) aus. Sie nächtigen da und dort auch in (Behelfs-)Zelten. Für die Kinder – vom Baby bis zum Jugendlichen – scheint das der Normalfall. Sie wirken fröhlich und entspannt.
Die Bilder lösen klarerweise Diskussionen und Unverständnis, bis hin zur Ablehnung, aus. Matratzen im Freien, improvisierte Lager, Lärm bis spät in die Nacht, fehlende Sanitäranlagen und zunehmende Vermüllung. Die Holding Graz kommt mit der Reinigung nicht nach.
Die eigentliche Frage lautet jedoch nicht, ob das Campieren im öffentlichen Raum erlaubt ist oder nicht. Sondern: Wie kann es überhaupt dazu kommen?
Es gibt klare gesetzliche Regelungen
Rechtlich sind Bund und Länder für die Grundversorgung von Flüchtlingen und Vertriebenen zuständig. Die Roma-Flüchtlinge haben Asylanträge gestellt. Die Behörden haben noch nicht entschieden. Es fehlt allerdings auch die Voraussetzung für die Zustellung des Entscheids. Denn die Roma haben keinen festen Wohnsitz mehr.
Das Land Steiermark (zuständig: Landesrat Amesbauer) hat seine Notquartiere für neu ankommende Ukraine-Vertriebene bereits 2025 geschlossen und damit die Verträge mit den Hilfsorganisationen beendet. Die dadurch entstandene Versorgungslücke wird zeitweise von der Stadt Graz, den VinziWerken und der Caritas mit einem „Not-Not-Programm“ versucht zu schließen. Seit dem Frühjahr 2026 warnt die Stadt öffentlich vor einer Überlastung des Systems und verweist darauf, dass die Unterbringung von Flüchtlingen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich falle.
Wer kümmert sich also um jene Menschen, die wochenlang in Parks und öffentlichen Anlagen leben?
Stadt kann nur begrenzt handeln
Aus dem Büro von Bürgermeisterin Elke Kahr wurde gegenüber Medien bereits darauf hingewiesen, dass Campieren im öffentlichen Raum grundsätzlich verboten sei. Gleichzeitig verweist die Stadt auf die rechtlichen Grenzen ihrer Möglichkeiten. Die Polizei (zuständig das Land Steiermark) wiederum appelliert an Bürger, entsprechende Vorfälle zu melden. Diese kontrolliert verstärkt, kann aber nicht wirklich einschreiten. Denn wohin soll man die 15 bis 20 Familienmitglieder bringen?
Das Grundproblem ist seit Wochen daher ungelöst. Für die Anrainer ist das schwer nachvollziehbar. Sie sehen seit Wochen dieselben Personen an denselben Orten. Die Frage nach einer nachhaltigen Lösung bleibt offen. Eine Situation, die für niemanden zufriedenstellend ist – nicht für die Anrainer, nicht für die Polizei, auch nicht für die Stadt Graz und die Hilfsorganisationen. Am wenigsten betroffen, praktisch unbeeindruckt bleiben die obdachlos gewordenen Roma. So als wären sie nicht das Problem.





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