AK: Bei Flugproblemen selbst aktiv werden!

Die Personalnot der Airlines und beim Bodenpersonal am Flughafen führt zu einer Vielzahl an Verspätungen und Absagen von Flügen. Hier Tipps wie man sich gegen Flug-Ärger wappnet, was man im Fall des Falles selbst macht und wie die Arbeiterkammer hilft.

Zwei Stunden vor dem Start am Flughafen und trotzdem den Abflug verpasst? Am Flughafen erfahren, dass der Flieger erst vier Stunden später fliegt oder überhaupt nicht abhebt? Der Flug-Ärger ihrer Mitglieder prasselt derzeit auf den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer in Form vieler Anfragen zu den Fluggastrechten und Ausgleichszahlungen. AK-Expertin Birgit Auner: „Bei Verspätungen oder Absagen selbst gebuchter Flüge melden Sie ihre Ansprüche bitte selbst auf der Homepage der Fluglinie an.“ Sollte die Airline nicht reagieren oder eine Absage erteilen hilft der AK-Konsumentenschutz gerne bei der Durchsetzung der Forderungen. 

Frühzeitig am Flughafen, Online Check-in durchführen

Die großen Kündigungswellen während Corona hat auf vielen Flughäfen eine Personalnot beim Bodenpersonal bewirkt: Bei der Sicherheitsüberprüfung und am Check-in-Schalter gibt es deshalb lange Wartezeiten. Auner: „Beachten Sie unbedingt die von der Airline oder dem Flughafen empfohlenen Eintreffzeiten und seien Sie wenn möglich noch früher am Flughafen. Wir raten zudem, vorab den Check-in online durchzuführen.“ Bei der Ankunft am Flughafen sollte man zu Beweisgründen ein Selfi machen, auf dem auch eine öffentliche Uhr im Hintergrund zu sehen ist.

Bis zu 600 Euro Entschädigung

Sofern es sich um keine außergewöhnlichen Umstände handelt, haben Passagiere bei einer Flugverspätung, die mehr als drei Stunden am Endziel beträgt, einen Anspruch auf eine Entschädigung je nach gebuchter Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro. Ab Verspätungen von zwei Stunden haben Fluggäste zusätzlich Anspruch auf eine Betreuung am Flughafen mit Getränken, Mahlzeiten, kostenlosen Telefonaten und – falls notwendig – einer Hotelunterbringung. Bei Flugausfällen gibt es weiterreichende Ansprüche. 

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