Bitte auf Silvester-Feuerwerk verzichten!

Appell des Naturschutzbund: ... denn oft dramatische Auswirkungen auf Mensch und Natur.

Mit Stress und Angst reagieren viele Haus- und Wildtiere auf das ungewohnte Lärm- und Blitzgewitter zum Jahreswechsel. Die Folgen der Silvester-Feuerwerke sind – abgesehen von Verletzungen bei Menschen, den Feinstaubemissionen und der Umweltverschmutzung – besonders für Wildtiere dramatisch und können bis zum Tod führen. Trotzdem sind in der Silvesternacht im Grazer Stadtgebiet wieder zahlreiche private Feuerwerke zu befürchten, obwohl sie im Ortsgebiet generell verboten sind und viele Handelsketten und auch einige Baumärkte freiwillig auf den Verkauf von Feuerwerkskörpern verzichten.

Der Naturschutzbund tritt zum Schutz der Haus- und Wildtiere für ein landesweites Verbot von privaten Feuerwerken ein und ruft die Grazer Bevölkerung auf, sich zum Wohl der Tiere an das in Graz bereits geltende Verbot zu halten.

„Plötzlich auftretende zischende und laut krachende Geräusche von Raketen, Heulern und Böllern können bei den Tieren zu Panikreaktionen führen. Durch die Flucht werden nicht nur lebenswichtige Energiereserven für den Winter aufgebraucht, auch kopflose Manöver und Orientierungsverlust verursacht durch den Stress führen zu Verletzungen oder Tod. Helfen Sie, den Stress und die Gefahren für die Tiere in der Silvesternacht zu vermeiden und verzichten Sie auf Sprengkörper und Böller“, appelliert Andrea Pavlovec-Meixner, Regionalstellenleiterin Graz des Naturschutzbund.

Viele Stadtwildtiere in Graz

Auch im Siedlungsraum Graz leben oft unbemerkt eine Vielzahl an wildlebenden Tierarten wie Hasen, Marder, Füchse, Dachse, Eichhörnchen und zahlreiche Vogelarten. Waldgebiete, Parkanlagen und Gärten sind für Vögel und andere Wildtiere grüne Ruhezonen und Zufluchtsort im urbanen Bereich. Die Tiere sind der Silvesterknallerei oft ungeschützt ausgesetzt.

Feuerwerke unter bestimmten Bedingungen erlaubt

Für die Allgemeinheit ist das Abschießen von Feuerwerksraketen im Ortsgebiet österreichweit verboten. Ausnahmen von diesem generellen Verbot für die Allgemeinheit kann die/der jeweilige Bürgermeisterin mit Verordnung genehmigen, für Graz gibt es eine solche Verordnung zur Genehmigung nicht. Aber eine Bewilligung ist trotzdem möglich, wenn der Feuerwerksverantwortliche über einen Pyrotechnik-Ausweis verfügt. Die Bewilligung wird von der Landespolizeidirektion erteilt. Das Grazer Umweltamt ist dabei nicht eingebunden.

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