Sicherheitstipps für die dunkle Jahreszeit

Jeder dritte tödliche Verkehrsunfall ereignet sich bei schlechten Sichtverhältnissen

Foto: KFV

In der dunklen Jahreszeit stehen Verkehrsteilnehmende besonders häufig vor schlechten Sichtverhältnissen wie Dämmerung, Dunkelheit und künstlicher Beleuchtung. Gerade für zu Fuß Gehende und Radfahrende stellen die eingeschränkten Sichtverhältnisse ein Risiko dar. Umso mehr rät das KFV zum Tragen heller Kleidung und Reflektormaterialien.

Rund 35 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle ereignen sich bei Dunkelheit, Dämmerung und künstlicher Beleuchtung. Für zu Fuß Gehende erhöht sich dieser Wert sogar auf 53 Prozent. „Wir wissen aus unseren Unfallanalysen, dass schlechte Sichtverhältnisse, wie sie gerade jetzt im Winter herrschen, ein großes Gefahrenpotenzial für zu Fuß Gehende mit sich bringen. Wir appellieren daher dringend an alle, die regelmäßig in der Dunkelheit unterwegs sind auf gute Sichtbarkeit zu achten – etwa durch helle Kleidung oder das Tragen von Reflektoren. Hier gibt es im Fachhandel längst viele Angebote, bei denen auch der modische Faktor dennoch nicht verloren geht“, betont Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheitsforschung im KFV. „Wer sich gut sichtbar kleidet, reduziert das Risiko eines Unfalles um fast 50 Prozent. Mit Reflexmaterial auf Kleidung, Schuhen, Schultaschen, Rucksäcken und Radhelmen und grundsätzlich heller Bekleidung ist man im Dunkeln weitaus sichtbarer unterwegs.“

Etwa jedes fünfte Kind ist schlecht sichtbar
Einem besonderen Risiko sind wie so oft die jüngsten Verkehrsteilnehmer ausgesetzt. Denn sie sind schon alleine aufgrund ihrer Größe sowie ihres oft unvorhersehbaren Verhaltens besonders gefährdet. „Wir wissen aus unseren Beobachtungen, dass etwa jedes fünfte Kind weder helle Kleidung noch Reflektoren trägt und damit für andere Verkehrsteilnehmende schlecht sichtbar ist. Bereits mit 12 Jahren nimmt die Sichtbarkeit weiter massiv ab. Ab diesem Alter ist nur mehr rund die Hälfte der ungeschützten Verkehrsteilnehmer gut sichtbar (53%). Generell kann man sagen, dass je älter das Kind ist, desto weniger ist es mit Reflektoren & Co ausgestattet“, so Robatsch. Und auch unter den Erwachsenen gibt es in puncto Sichtbarkeit noch Optimierungspotenzial: Nur 44 Prozent der zu Fuß gehenden Erwachsenen sind gut sichtbar gekleidet.

Im Straßenverkehr gut sichtbar zu sein, kann lebenswichtig sein
Grund für die oftmals schlechte Erkennbarkeit von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden ist, dass sich bei Dämmerung und im Dunkeln die Fähigkeit des menschlichen Auges, Objekte wahrzunehmen, erheblich verringert. Lenkende können daher Personen, die zu Fuß unterwegs sind, im Dunkeln nur sehr schlecht erkennen und daher erst spät reagieren. Eine zu Fuß gehende Person mit reflektierender Kleidung ist bei Abblendlicht von der lenkenden Person bereits aus rund 140 Metern Entfernung deutlich zu erkennen – eine dunkel Gekleidete erst aus etwa 20 bis 30 Metern.

Sicherheitstipps des KFV für die dunkle Jahreszeit

  • Die Kleidung von Kindern aber auch Erwachsenen soll so hell wie möglich sein.

  • Schultaschen und Rucksäcke sollen auffällige, helle Farben haben und mit reflektierenden Elementen ausgestattet sein.

  • Reflexmaterialien sollen in der Höhe des Streuwinkels des Abblendlichtes getragen werden. Bei Kindern sollte der ganze Körper, von den Schuhen bis zum Oberkörper, reflektierende Elemente aufweisen.

  • Reflektoren sollen rundum strahlen, um zu Fuß Gehende auch seitlich sichtbar zu machen.

  • Reflektierende Kleidung alleine nützt nichts, wenn man sich nicht sicherheitsbewusst verhält. Zu Fuß Gehende sollen daher immer Blickkontakt mit der lenkenden Person halten.

  • Fahrzeuglenkende sollen insbesondere nach Einbruch der Dämmerung im Bereich von Schulen, Einkaufszentren oder Märkten mit erhöhter Aufmerksamkeit fahren.

  • Wenn zu Fuß Gehende eine stark frequentierte Straße queren, soll das insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit nach Möglichkeit nur an gesicherten Stellen geschehen. Ampelanlagen, Schutzwege, Mittelinseln, Über- und Unterführungen bieten zumindest ein Mindestmaß an Sicherheit.

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