In welchem Land leben wir?

Trotz Familienanschluss abgeschoben

Foto: Klipp/Pixabay

Da flüchtet ein junger Iraker, damals 25 Jahre alt, 2015 nach Österreich. Er stellte hier einen Asylantrag. Verkürzt formuliert: Weil er im Irak, im dortigen Bürgerkrieg, als Soldat nicht auf die eigenen Mitbürger schießen wollte. Dieser Asylantrag wurde 2017 abgelehnt. Ebenfalls sein Einspruch, den er dann stellte und der im Jahr 2021 abgelehnt wurde. Dann hatte er einen Antrag auf humanitäres Bleiberecht gestellt. Diesen begründete er damit, dass er so gut integriert ist und auch die Sprache spricht. Er hat in Graz seit Jahren einen Familienanschluss gefunden. Damit hat er auch eine fixe Wohnadresse, wo er gemeldet ist und tatsächlich in einer kleinen Wohnung lebt. Da er nicht arbeiten darf, hält er sich mit stundenweisen Hilfsarbeiten und der Unterstützung in der Familie „über Wasser“. Das humanitäre Bleiberecht wurde ihm mit der Begründung verweigert, der Irak sei ein sicherer Drittstaat.

Andere Flüchtlinge aus dem Irak, die in Österreich kein Asyl bekamen, sind in der Folge irgendwo in den EU-Ländern Italien oder auch Spanien untergetaucht. Nicht aber der 35-Jährige, der sich, so heißt es aus seinem Familienumfeld, in Österreich bestens integriert hat. Vor allem ist er durch seine freiwillige Hilfe für ältere Menschen ein wichtiger Begleiter in ihrem Leben geworden. Eine davon sagt in der „Kleinen Zeitung“: „Er ist sich sehr sicher, dass er noch am Flughafen im Irak festgenommen wird.“

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