„Maßnahmen müssen gut überlegt sein, damit am Ende nicht eine Verschlechterung zu befürchten ist“

Im steirischen Rettungswesen krankt es nach wie vor, wie der jüngste Rechnungshofbericht vom Dezember zeigt. Es gibt im Hinblick auf Organisationsstruktur, Mitteleinsatz und Kostentransparenz noch Handlungsbedarf.
Ein Kritikpunkt des Rechnungshofes: Eine Rettungsfahrt zum Einsatzort soll längstens 15 Minuten brauchen. Landesweit konnte aber nur bei 85 Prozent der Einsätze des bodengebundenen Notarztrettungsdienstes diese 15-minütige Hilfsfrist eingehalten werden. In einigen Regionen, wie etwa im Bezirk Murau oder im oberen Ennstal, dauert es oft länger. Im Bericht wird angeführt, dass sich das Grüne Kreuz dazu verpflichtet, die 15 Minuten maximale Anfahrtszeit einzuhalten – nicht aber das Rote Kreuz. Die Kritik am Roten Kreuz wiegt schwer, denn die Organisation koordiniere selbst Notarzt-, Rettungs- und Krankentransporte. Damit sei keine Trennung der Vergabe der Einsätze und den wirtschaftlichen Interessen des Roten Kreuzes gegeben, heißt es im Bericht.
Die Zahlungen des Landes für das Rettungsdienstwesen in der Steiermark explodierten förmlich – stiegen im Zeitraum 2018 bis 2023 um 81 % auf zuletzt 30,34 Millionen Euro. Die Auszahlungen der Gemeinden, des Landes und der zwei größten Sozialversicherungsträger für den Rettungs- und Krankentransport insgesamt betrugen im Jahr 2023 zumindest 73 Millionen Euro.

Aufgabe der nun eingerichteten „Kommission zur Optimierung des Rettungswesens“ unter der Koordination des Leiters der Fachabteilung Katastrophenschutz- und Landesverteidigung Harald Eitner wird es sein, den Handlungsbedarf laut Rechnungshofbericht zu definieren und konkrete Maßnahmen zu empfehlen.
Der Rechnungshof hat seine Ausführungen sehr umfangreich auf mehr als 180 Seiten gestaltet. Harald Eitner weist auf einen Grundsatz im Steirischen Rettungswesen hin – nämlich die Besorgung von Rettungsdienst und Krankentransport im Mischsystem, also mit den selben Sach- und Personalressourcen. „Diese Praxis sieht der RH deshalb kritisch weil es für beide Aufgaben unterschiedliche Kostenträger gibt und es zu keiner klaren und vollständigen Kostenzuordnung kommt“, so Eitner.
Dennoch habe dieses System große Vorteile, weil es zu einer effizienten Nutzung der eingesetzten Ressourcen führe und nur geringe bis gar keine ungenutzten Vorhaltezeiten zustande kommen. Das käme beiden Zahlern – Sozialversicherung auf der einen Seite und Land bzw. Gemeinden auf der anderen Seite – zu Gute, so Eitner. „Außerdem verbessert die hohe Auslastung des Personals den praktischen Fähigkeitserhalt im Gegensatz zu einem System in dem die Rettungsteams nur zu den verhältnismäßig wenigen echten Rettungseinsätzen fahren würden. Eitner führt Tirol an, wo man die Trennung der beiden Bereiche bereits 2009 versucht hat und zur Kenntnis nehmen musste, „dass eine europaweite Ausschreibung ausschließlich des Rettungsdienstes ohne Krankentransport eine Kostensteigerung von 20 Millionen auf fast 90 Millionen Euro erbracht hat. Es ist daher nötig, darauf zu achten, dass man auf berechtigte Kritik mit sehr gut überlegte Maßnahmen reagiert, damit nicht statt der erhofften Verbesserung am Ende gar eine Verschlechterung zu befürchten ist.“
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