Start für abgespeckte „Geräte-Retter-Prämie“

50 Prozent der Reparaturkosten werden übernommen. Fahrräder und Handys nicht mehr dabei.

Wenn die Waschmaschine Wasser verliert, der Kühlschrank nicht mehr kühlen will oder die Bohrmaschine nicht mehr tut was sie soll, dann versucht man erst einmal, das Gerät wieder zum Laufen zu bringen. Das ist in der Vergangenheit durch den Reparaturbonus auch gefördert worden. Dieser ist nunmehr Geschichte. Ab heute kann sein Nachfolger, die sogenannte „Geräte-Retter-Prämie“ beantragt werden. Wenn auch nur eine abgespeckte Variante des Vorgängers. Denn in der momentanen Budgetsituation müsse die Regierung „jeden Euro zweimal umdrehen“, wie Minister Norbert Totschnig im Dezember betonte. Das Fördermodell sei überarbeitet worden um es „kosteneffizient und budgetschonend“ langfristig anbieten zu können. 30 Millionen Euro pro Jahr wurden vom Bund für 2026 bis 2028 dafür budgetiert.

Die neue „Geräte-Retter-Prämie“ fördert Reparaturen von Elektrogeräten mit 50 Prozent der Kosten für Reparaturen, Services oder Wartungen – maximal 130 Euro pro Fall bzw. 30 Euro pro Kostenvoranschlag.

Das umfasst Elektro- und Elektronikgeräte, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden – wie Waschmaschinen oder Kühlschränke, Küchenkleingeräte wie Kaffemaschinen oder Mixer, aber auch Lampen, Nähmaschinen Elektro-Werkzeuge, Computer, Laptops, Bildschirme, Bürokleingeräte, Hi-Fi- und TV-Geräte. Nicht mehr gefördert werden (im Gegensatz zum Vorgängermodell): E-Bikes, Fahrräder, Smartphones und Handys, sowie Luxus-, Wellness- oder reine Unterhaltungsgeräte wie Massagesessel, Fußsprudelbäder oder Karaokeanlagen.

Mit der Förderung sollen Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten unterstützt und Ressourcen geschont sowie Abfall reduziert werden. Beantragt kann diese unter www.geräte-retter-prämie.at werden.

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