Rechtswidrig: Fitness-Studio verlangt Energiekostenpauschale

Da kommt man ins Schwitzen: Die Fitness-Studio-Gruppe cleverfit hat angekündigt von ihren Mitgliedern einen Energiekostenbeitrag von knapp 30 Euro abzubuchen, außer man widerspricht. Der AK-Konsumentenschutz sagt, das ist gesetzlich nicht erlaubt.

Rechtlich Achtung! Fitness-Studio verlangt Energiekostenpauschale Die cleverfit Gruppe hat seinen Mitgliedern via SMS einen Link zukommen lassen. Dieser führt zu einer Mitgliederinformation, in welcher die Einhebung einer Energiekostenpauschale in Höhe von € 29,90 zum 01.10.2022 angekündigt wird. Zwar wird gesagt, dass die Pauschale freiwillig und einmalig sei, um diese aber nicht zu bezahlen, müsse jedes Mitglied dem Studio über ein Onlineformular der Abbuchung widersprechen (Energiekostenpauschale – clever fit (clever-fit-studios.at).

AK-Expertin Birgit Auner: „Das Vorgehen der Fitness-Kette ist unserer Ansicht nach rechtswidrig. Ein Widerspruch ist zwar nicht nötig, aber um Abbuchungen zu vermeiden, raten wir trotzdem dazu, das Onlineformular auszufüllen.“ Auch wenn kein Widerspruch erhoben wird, darf keine Abbuchung erfolgen, der AK- Konsumentenschutz empfiehlt das Konto deswegen Anfang Oktober zu überprüfen. 

Kommentare und Antworten

×

Name ist erforderlich!

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

Kommentar ist erforderlich!

* Diese Felder sind erforderlich.

Sei der erste der kommentiert