E-Mobilitätsförderung nützen

Auch 2023 wird die E-Mobilitätsförderung des Klimaschutzministeriums und der Automobilimporteure sowie der Zweiradimporteure fortgesetzt. Gefördert wird der Kauf von E-Autos für Privatpersonen mit 5.000 Euro. Private Ladeinfrastruktur wird mit 600 Euro für Wallboxen und mit 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert. Betriebliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert. Der Kauf eines E-Motorrads wird mit bis zu 1.900 Euro gefördert.

Insgesamt stellt das Klimaschutzministerium für das kommende Jahr 2023 95 Millionen Euro für die E-Mobilitätsoffensive zur Verfügung. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter voranzutreiben, wird es für derzeit unterversorgte Gebiete ein zusätzliches Förderprogramm geben. Hierfür sind ab Mitte 2023 weitere 10 Millionen Euro vorgesehen.

Eine Änderung gibt es bei der Förderung für Plug-in-Hybride: Sie müssen ab kommendem Jahr 60 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können, um für eine Förderung von 2.500 Euro in Frage zu kommen. Bisher waren 50 Kilometer ausreichend.

Bei der Förderung für Betriebe gibt es eine neue Schwerpunktsetzung. Die Förderung für Elektro-PKW für Betriebe läuft aus. Für Betriebe gibt es hier mehrfache steuerliche Begünstigungen, durch die Sachbezugsbefreiung, die Vorsteuerabzugsfähigkeit, den Entfall der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und den Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer. Darüber hinaus wird das Bundesministerium 2023 eine eigene Förderschiene für Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (ENIN) etablieren, mit der Betriebe und Vereine gezielt bei der Flottenumstellung unterstützt werden. Dafür stehen im Jahr 2023 100 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden etwa emissionsfreie LKW, Transporter oder Sonderfahrzeuge der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie Sattelzugfahrzeuge.

Die Zulassungszahlen bei den E-Fahrzeugen zeigen den großen Erfolg der E-Mobilitätsoffensive des Klimaschutzministeriums. Im Rekordmonat September waren 22 Prozent der PKW-Neuzulassungen E-Autos. Derzeit machen E-Autos ca. 2 Prozent aller zugelassenen Autos in Österreich aus.

Voraussetzungen zum Erhalt der Förderung

Bei der Antragstellung für sämtliche Förderangebote im Zuge der E-Mobilitätsoffensive muss der Nachweis des Bezuges von Strom bzw. Wasserstoff aus 100 % erneuerbaren Energieträgern erbracht werden.

Zum Erhalt des Förderanteils vom BMK muss bei der Antragstellung des E-Mobilitätsbonus der Autoimporteure, der Zweiradimporteure bzw. des Sportfachhandels bereits in korrekter Höhe in Abzug gebracht worden und ausgewiesen sein.

Förderrichtlinien Fahrzeug

  • Das Fahrzeug muss neu bzw. auch ein Vorführwagen oder eine Tageszulassung sein.
  • Der maximale Brutto-Listenpreis des Fahrzeuges darf in der Basisausstattung (Basismodell ohne Sonderausstattung) 60.000 Euro nicht übersteigen.
  • Die rein elektrische Reichweite des Fahrzeuges muss mindestens 50 km (nach WLTP) betragen.
  • Die Förderung von geleasten Fahrzeugen ist ebenfalls möglich.

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