Härtere Strafen für Extrem-Raser
Erst jüngst rasten bekanntlich wieder zwei junge Lenker mit 140 km/h durch Graz. Beide Fahrzeuge wurden beschlagnahmt und ihre Führerscheine sind sie los. Laut Gesetz gibt’s dafür in Österreich maximal 7.500 Euro Geldstrafe, behördlicher Führerscheinentzug (mind. 6 Monate) bzw. Nachschulungen. Bei gerichtlicher Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten. Die Beschlagnahmung des Autos ist offensichtlich nicht Abschreckung genug. Von 500 konnten nur drei verwertet werden.
Frankreich: Extreme Tempoverstöße sind Straftat
Frankreich verschärft seine Sanktionen für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich. Seit Jahresbeginn gelten Tempoverstöße von mindestens 50 km/h nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Möglich sind bis zu drei Monate Freiheitsentzug sowie eine Geldbuße von bis zu 3750 Euro. Zudem erfolgt ein Eintrag ins Strafregister. Ergänzend kann das Fahrzeug beschlagnahmt und der Führerschein für bis zu drei Jahre entzogen werden.
Härteste Sanktionen in der Schweiz
Frankreich orientiert sich mit der Verschärfung teilweise an der Schweiz, die seit Jahren strenge Regeln gegen extreme Raserei kennt. Dort führen hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen – etwa 40 km/h innerorts, 60 km/h außerorts oder 80 km/h auf Autobahnen – automatisch zu:
- Freiheitsstrafen von 1 bis 4 Jahren
- Mindestens zwei Jahren Führerscheinentzug
- Möglichkeit der Fahrzeugbeschlagnahme
Die Schweiz zählt damit zu den Ländern mit den härtesten Sanktionen in Europa.
„Milder“ geht’s in Deutschland zu
Bei unseren deutschen Nachbarn fallen die Strafen für vergleichbare Verstöße deutlich milder aus. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 51 bis 60 km/h kostet laut ADAC-Regelsatz:
- 480 Euro
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
Eine strafrechtliche Verfolgung ist hier anders als in Frankreich nicht vorgesehen.








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