123 km/h im 50er – wieder junge Extrem-Raser in Graz

Triester Straße entwickelt sich in Abend- und Nachtstunden zur Rennstrecke

Erneut kam es am vergangenen Wochenende zu illegalen Straßenrennen in Graz. Vor allem in der Triester Straße liefern sich vermehrt Extrem-Rase gefährliche Geschwindigkeitsduelle im Stadtgebiet.

Ein 22-jähriger Rumäne und ein 25-jähriger Mann aus dem Kosovo wurden in der Nacht auf Sonntag (5.7.) nach erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen in der Triester Straße von einer Polizeistreife angehalten. Sie waren jeweils mit mehr als 123 km/h unterwegs. Einer der beiden verfügte sogar nur über einen Probeführerschein. Beiden Lenkern wurde der Führerschein vorläufig abgenommen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde wurden zudem beide Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmt und abgeschleppt.

Damit aber noch nicht genug. Kurz nach Mitternacht wieder ein Raser. Ein 19-jähriger PKW-Lenker aus dem Kosovo war mit mehr als 100 km/h unterwegs. Ebenfalls noch mit einem Probeführerschein. Auch ihm wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Alle drei Lenker werden bei der zuständigen Verwaltungsbehörde angezeigt.



Strafen wenig abschreckend

Laut Gesetz drohen Extrem-Rasern in Österreich maximal 7.500 Euro Geldstrafe bzw. Nachschulungen. Bei gerichtlicher Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten. Und selbst die Beschlagnahmung der Fahrzeuge ist offensichtlich nicht Abschreckung genug, wie die vermehrten Extrem-Raser-Fälle in jüngster Vergangenheit zeigen. Dass es auch anders geht, beweist Frankreich, wo extreme Tempoverstöße seit diesem Jahr als Straftat gelten (wir berichteten).

Zu hohes Tempo erhöht aber nicht nur die Unfallgefahr selbst, sondern auch das Risiko, im Fall eines Unfalls zu versterben. Mehr als 25 Prozent der 397 Verkehrstoten in Österreich im Jahr 2025 sind laut Daten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) auf „nichtangepasste Geschwindigkeit“ als Hauptunfallursache zurückzuführen.

Zentrales Verwaltungsstrafeinregister gefordert

Aus „generalpräventiven Gründen“ fordert das (KFV) einen bundesweit einheitlichen Strafenkatalog sowie die rasche praktische Umsetzung des politisch bereits beschlossenen zentralen Verwaltungsstrafregisters. Derzeit haben die einzelnen Behörden innerhalb der gesetzlichen Strafrahmen einen großen Ermessensspielraum. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV erklärt: „Anders als in Deutschland gibt es in Österreich derzeit noch immer keinen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog mit fixen Strafsätzen für bestimmte Verkehrsdelikte.“

Darüber hinaus spricht sich das KFV dafür aus, Geschwindigkeitsdelikte in das Vormerksystem aufzunehmen. Zudem brauche es im Rahmen der Beschlagnahmungen praktikablere Lösungen für den Umgang mit Fahrzeugen, die nicht im Eigentum der Lenker stehen – etwa Dienst- oder Leasingfahrzeuge –, sowie Maßnahmen gegen Missbrauch, etwa durch rückdatierte Fahrzeugverkäufe. Auch für Fahrzeuge von Durchreisenden seien klarere Regelungen notwendig. Derzeit wird nur ein sehr geringer Teil der vorläufig beschlagnahmten Fahrzeuge tatsächlich versteigert – nur drei von 500 ...

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