Fahren mit Anhänger – das müssen Sie beachten!

Wer mit einem Anhänger unterwegs ist, sollte einige Punkte beachten. Foto: ATU

Den meisten Autofahrer:innen dürfte die Situation nur zu gut bekannt sein: Der Einkauf im Möbelhaus oder Baumarkt will partout nicht ins Auto passen. Ein Anhänger muss her. Dieser sorgt für mehr Ladefläche und erspart auch das mühselige Lade-Puzzle am Parkplatz. Doch beim Fahren mit Anhänger gibt es einiges zu beachten.

Höheres Gesamtgewicht = Zusatzführerschein
Wer darf eigentlich mit Anhänger fahren? Solange die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschritten wird, genügt für einen Anhänger bis 750 Kilogramm ein gewöhnlicher B-Führerschein. „Bei mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse braucht es einen Führerschein der Klassen BE oder B96“, weiß ATU-Experte Alexander Martin. Eine Ausnahme stellt die vor 1999 vergebene Fahrerlaubnisklasse 3 dar: Damit dürfen Fahrer:innen ein Anhänger-Gespann bis zu 12 Tonnen auch ohne BE-Führerschein bewegen.

Tempolimits beachten
Zur Unfallvermeidung gelten beim Fahren mit Anhänger strenge Tempolimits. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h. „Auf Autobahnen ist eine Erhöhung auf 100 km/h mit der Tempo-100-Plakette möglich, wenn das Fahrzeug mit ABS ausgestattet ist und der Anhänger für höhere Geschwindigkeiten geeignet ist“, erläutert Alexander Martin.

Richtige Beladung
Da sich das Fahrverhalten mit Anhänger verändert, sollten Autofahrer:innen falsche Beladung oder Überladung unbedingt vermeiden. „Für eine optimale Bremswirkung und eine sichere Straßenlage ist es wichtig, schwere Lasten mittig über der Achse des Anhängers zu transportieren“, rät Alexander Martin. Zudem empfiehlt er, die im Fahrzeugschein eingetragene zulässige Stützlast sowie die des Anhängers beim Beladen möglichst auszuschöpfen.
Lasten sind dabei so zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder bei Ausweichmanövern nicht verrutschen oder umherfallen können. Ragt die Ladung mehr als einen Meter nach hinten über die Rückstrahler hinaus, muss sie durch eine Fahne oder ein hellrotes Schild gekennzeichnet werden.

Anhängerkupplung
Verfügt das Fahrzeug über keine Anhängerkupplung, kann die Nachrüstung über eine Werkstatt erfolgen. Damit lassen sich auch Fahrräder und E-Bikes komfortabel per Heckträger transportieren. Je nach Verwendungszweck können Fahrzeugbesitzer:innen zwischen einer starren, abnehmbaren oder schwenkbaren Anhängerkupplung wählen. Speziell für den Fahrradtransport gibt es das Fix4Bike-System, das für einen besonders stabilen und sicheren Halt des Heckträgers sorgt.

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