IG-L 100: Gekommen, um zu bleiben?

TU-Studie bestätigte Wirkung. Jetzt ist der „Luft-Hunderter“ neuerlich am Prüfstand

Bei den Beratungen im Rahmen der Regierungsklausur auf Schloss Seggau hat sich die blau-schwarze steirische Landesregierung bekanntlich auf inhaltliche Eckpunkte für die Steiermark verständigt. Einer dieser sogenannten „Leuchttürme“ ist der viel diskutierte „Luft-Hunderter“.

Dieser werde sich einer tiefgehenden Überprüfung unterziehen, so Landeshauptmann Mario Kunasek. „Die Steiermark ist ein Flächenbundesland, viele Menschen sind auf ihr Auto angewiesen. Wir bekennen uns klar zum Individualverkehr und zum Auto, daher werden wir unmittelbar eine faktenbasierte, ergebnisoffene Prüfung starten.“ Das Ziel sei zwar weiterhin eine „rasche Abschaffung“ des Tempolimits, aber „faktenbasiert“.

Es erging der Auftrag die fachlichen Grundlagen und rechtlichen Fragen zu klären. Wenn diese Prüfung auf Basis von Zahlen, Daten und Fakten eine Änderung der derzeit gültigen Verordnung hergibt, könne bereits im ersten Quartal eine Entscheidung zur möglichen Aufhebung der Verordnung getroffen werden, heißt es aus dem Büro von Kunasek. Sodann würde man die entsprechenden Schritte einleiten.

Wo gilt die steierische „Tempobremse“?

Nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) gilt temporär 100 km/h auf Teilen der Südautobahn (A2) und der Pyhrnautobahn (A9) – aufteilt in vier Korridore: Ost erstreckt sich von Graz bis Sinabelkirchen, West bis Lieboch, Nord bis zum Gratkorntunnel Nord und Süd bis Leibnitz.

In der Verordnung nennt es sich Sanierungsgebiet Großraum Graz und Sanierungsgebiet Außeralpine Steiermark. Ausgewiesen sind die jeweiligen Gemeinden bzw. Katastralgemeinden, da nicht immer das gesamte Gemeindegebiet betroffen ist. Wo der IGL-100er gilt, wurde aufgrund umfangreicher lufthygienischer Untersuchungen und Modellrechnungen festgelegt, heißt es in der Verordnung.

Nicht überall können Grenzwerte eingehalten werden

Bereits im September des Vorjahres hat wurde der „Luft-Hunderter“ einer Prüfung unterzogen – und zwar durch die TU Graz. Die zentrale Frage der Studie lautete dabei: Sind die Grenzwerte bei der Schadstoffbelastung trotz IG-L-100er im Nahbereich der Autobahn zu hoch? „Mit dem Ergebnis, dass es nach wie vor Bereiche entlang der Autobahn gibt, wo dieser IG-L-100er geschaltet ist, wo Immissionsgrenzwerte nicht sicher eingehalten werden können“, so Thomas Pongratz von der Luftgüteüberwachung im Land Steiermark bei der Präsentation.

Dennoch reiche der IG-L-100er alleine nicht, so Pongratz, aber er sei ein Mittel, um die Schadstoffbelastung zu reduzieren – und das sei gelungen: Der IG-L 100er sei ein wichtiger Baustein. „Es gibt zwei große Gründe, warum er geschaltet ist: Das eine ist die Verkehrsfrequenz, sprich die Emissionen; das andere sind die Ausweitungsbedingungen, das ist sozusagen das Wetter, das die Emissionen verdünnt und verbreitet“, so Pongratz. Und er unterstrich, dass die Tempobeschränkung vielleicht „lästig“ sein möge, aber die Verkehrsteilnehmer nicht wirklich stark beeinträchtige – der IG-L-100er sei vor 20 Jahren gekommen, um zu bleiben.

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