Winterreifen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen immer benötigt

Am Samstag, 15. April, endet die situative Winterreifenpflicht. In manchen Regionen werden aufgrund der Fahrbahnverhältnisse dennoch Winterreifen benötigt.

Auch heuer ist es wieder so, dass es in manchen Teilen Österreichs noch bis Ende April – also außerhalb der situativen Winterreifenpflicht – zu einem Wintereinbruch kommen kann. Haben Autolenkerinnen und Autolenker bereits Sommerreifen aufgezogen, kann dies zu Problemen führen, wie ARBÖ-Rechtsexperte Johann Kopinits ausführt: „Das Ende der situativen Winterreifenpflicht bedeutet nicht automatisch, dass in keinem Fall mehr Winterreifen verwendet werden müssen. Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen sind auch außerhalb der vorgeschriebenen Zeit Winterreifen zu verwenden, wenn mit Sommerreifen das sichere Anhalten nicht möglich ist oder die Lenkerin oder der Lenker so langsam unterwegs sein muss, dass es zu Verkehrsbehinderungen kommt. Mittels Verkehrszeichen oder Verordnung kann das Befahren bestimmter Straßenabschnitte mit Winterreifen vorgeschrieben werden.“

Bei Schnee und Eis mit Pneus für den Sommer unterwegs zu sein ist nicht nur sehr gefährlich (der Anhalteweg verlängert sich mit Sommerreifen um das Vier- bis Fünffache), sondern hohe Strafen können die Folge sein. „Im Schadensfall kann es auch zu Problemen mit der Versicherung kommen und es besteht die Möglichkeit, dass die eigene Kaskoversicherung grobe Fahrlässigkeit annimmt und daher die Zahlung ablehnt“, so Kopinits.

Daher wird empfohlen, mit dem Umstecken noch zu warten, bis sich stabile frühlingshafte Temperaturen eingestellt haben, um Unfälle und Strafen zu vermeiden. Dennoch kann an den Reifenwechsel gedacht werden und bereits ein Termin vereinbart werden, damit es dann nicht zu langen Wartezeiten kommt. 

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