Mord mit Mord sühnen?

„Auge um Auge, Zahn um Zahn“, lautet der unmissverständliche Bibelspruch. Unweigerlich schwirrt das nach dem gestrigen (27.5.) Urteil in Klagenfurt wieder in den Köpfen herum. Auch in meinem Umfeld kommt es zu Diskussionen. „So einer“, „solche Menschen gehören weg“. Die Zusatzbemerkung „gesperrt“ fehlt bewusst. Also geht es um die Todesstrafe.

In den Netzwerken wird heiß diskutiert, aber niemand will die Tatsache „einen Mord mit einem zweiten Mord zu sühnen“ aussprechen.

Ich stehe dafür, diese ultimative Sühne in einer Gesellschaft ergebnisoffen diskutiert werden muss. Wissend, dass man dabei nicht auf den oft genannten „grünen Zweig“ kommen wird. Aber „wegschweigen“ ist noch schlimmer. Zumal der glaubens- und geisteskranke Villacher Täter auf dieses Erschossen-zu-Werden sogar gehofft hat. Dann in Allahs Himmel, an der Seite von Jungfrauen ein harmonisches Leben zu haben. Da bleibt kein Wenn und Aber übrig, kein Zweifel an seiner Tötungslust. Außer die Gewissheit, dass sein in die Irre geleiteter, religiöser Glaube ihm diese tödliche Vergiftung eingepflanzt hat. Er nicht zurechnungsfähig ist, auch im Sinne des Strafgesetzes, wie darüber psychiatrische Gutachter schwadronieren. Weil keiner von ihnen weiß, wo die Grenzziehung möglich ist. Im Leben des Villacher Mörders ist die Chance auf Wiedergutmachung oder gar Genesung nicht gegeben.

Möglichkeit zum Freitod

An Händen und Füßen mit Fesseln zu einem menschlichen Paket geschnürt, hinter einem schusssicheren Glaskäfig in den Gerichtssaal gesetzt, von vier vermummten und schwerst bewaffneten Cobra-Beamten zusätzlich bewacht – das war das makabre Schaubild für die Öffentlichkeit. Völlig überzogen, aber soll sein. Die Gerichtsbarkeit und Justiz will uns, den Bürgern, damit zeigen, wie unbarmherzig und konsequent sie mit solchen Gefährdern und Tätern umgeht. Und erzeugt damit ein völlig falsches Bild vom (kommenden) Alltag, den der zu lebenslang verurteilte Syrer im Gefängnis zu erwarten hat. Der – wir erinnern uns – mit erhobenem Zeigefinger als Zeichen des Erfolgs nach seinem Massaker sitzend und lächelnd, gleichsam auf den Todesschuss der Polizistin gehofft hat. Um so Allah näher zu kommen und den Jungfrauen im islamischen Himmel.

Wer von uns kennt, interessiert sich schon für den Alltag von geistesgestörten Mördern und Terroristen in unseren Strafanstalten? Denn so wie er uns im Gerichtssaal vorgeführt wurde, so spielt sich der Alltag für den Villacher Attentäter (und andere seines Kalibers) in der Haft nicht ab. Fragen über Fragen stellen sich: Wie wird er untergebracht? Einzelzelle auf Dauer? Bewachung rund um die Uhr? Wie muss das Wachpersonal mit ihm umgehen? Ihn auf Distanz halten, weil seine Bewacher jeden Augenblick mit dem Schlimmsten fürchten müssen? Ist so etwas praktisch überhaupt möglich? Gibt es eine Videoüberwachung rund um die Uhr? Was darf er als persönliches Hab und Gut in seiner Zelle haben? Wie viel Spaziergang darf sein? Und, und, und.

In der Vergangenheit hatten die Mächtigen in einem Staat ein probates, wirksames und auch kostensparendes Mittel: Sie brachten Hochrisiko-Häftlinge auf einsamen, weit draußen im Meer liegenden Inseln unter. Diese lebten dort verbannt unter sich, mussten unter Extrembedingungen leben und arbeiten, um zu überleben. Die Kosten für die Gesellschaft waren überschaubar. Da und dort gibt es das auch noch heute auf unserem Planeten.



Einmal ganz abgesehen vom Aufwand und den damit verbundenen Kosten in unserer Gesellschaft für Hochrisiko-Häftling bleibt eine Frage offen: Muss man einem zu lebenslang Verurteilten die „Freiheit“, offen zugestehen, sein Menschenrecht, freiwillig aus dem Leben zu scheiden? Der seinerzeitige vielfache Mörder und Briefbombenattentäter Franz Fuchs wählte diesen Weg. Ihm, aber auch uns als Gesellschaft, blieb damit ein lebenslanges Sühnen erspart.

Unsere humane Gesellschaft stößt an ihre Grenzen. Auch ich beim Nachdenken darüber.

JL

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