Syrer will seine 2 Frauen und 8 Kinder nachholen

Wie der „Kurier“ heute berichtet, wollte ein Syrer mit aufrechtem Asylstatus in Österreich seine Familie nachholen. Im Rahmen des Familiennachzugs. Das sind 8 Kinder und 2 Ehefrauen. Damit würde Österreich indirekt Polygamie akzeptieren. Vorläufig wurde für ein Jahr die Stopp-Taste gedrückt.
Konkret, so der „Kurier“, hat der 32-jährige Syrer im Jahr 2024 als Asylberechtigter beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einen Einreiseantrag für acht Kinder und zunächst eine Ehefrau gestellt. Bei derartigen Familienverhältnissen prüfte die Behörde mittels DNA-Tests die Vaterschaft. Durch die Tests wurde diese schließlich auch bestätigt. Allerdings war der Antrag bewusst falsch eingebracht, denn die Geburtsdaten der Kinder liegen zwischen dem Jänner 2019 und Mitte 2022. Daraufhin gab der Syrer schließlich zu, in seiner Heimat zwei Mal verheiratet zu sein und dass vier seiner Kinder von der „Zweitfrau“ stammen.

Fragwürdige Gesetzeslage
Das Bundesamt für Asyl bewertete den Familiennachzug für die Erstfrau und alle acht Kinder aber positiv. Innenminister Gerhard Karner beteuerte jüngst, so der „Kurier“, dass sich der Fall jetzt in der Warteschleife befinde und vorerst für ein Jahr der Zuzug ausgesetzt sei. Das grundsätzliche Problem laut dem Familiennachzugsgesetz: Sobald einmal vier Kinder in Österreich sind, können diese einen Antrag auf Familiennachzug ihrer Mutter stellen. Und dies auf Basis von Paragraph 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Rechtslage betreffen des Nachzugs der beiden Mütter ist kompliziert, so heißt es laut „Kurier“ von Experten.
Bereits 100 Fälle
Diese Zahl im Rahmen der muslimischen Zuwanderung mit polygamer Lebensform hätten wir bereits in Österreich, schätzt Univ.-Prof. für Islamische Religionspädagogik Ednan Aslan laut „Kurier“. An ihn hätte sich eine türkische Frau gewandt. Sie sei auch „Zweitfrau“ eines Geschäftsmannes gewesen. Die Frau wandte sich an Aslan, nachdem ihre Ehe – geschlossen nach islamischen Recht – zerbrochen war. Die Frau sei noch dazu schwanger gewesen, mittellos und ohne Aufenthaltstitel.

Es wird interessant sein, wie der aktuelle geschilderte Fall des Syrers und seiner Familie weiter behandelt wird. Es sollte noch einmal geklärt werden, inwieweit die Angaben des Syrers bei seinem Asylantrag richtig waren. Ob er sich den Asylstatus nicht durch unvollständge oder gar falsche Angaben (politische Verfolgung) erschlichen hat. Und nicht nur die Tatsache gegeben ist, dass er verschwiegen hat, Vater von acht Kindern aus zwei Ehen in Syrien zu sein.
Bis zu 10.000 Euro soziale Unterstützung im Fall dieser zehnköpfigen „Familie“ wären auf Grundlage der österreichischen Gesetze möglich. Es wird in den nächsten Wochen dieser unglaubliche Fall eines Familiennachzugs in Österreich für intensive Diskussionen sorgen und die öffentliche Meinung in Sachen Familiennachzug gehörig befeuern.
Sei der erste der kommentiert