Zu jung für Verantwortung?

Senkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre

Ruf nach härterem Gesetz aufgrund von zunehmenden Gewalttaten

Gewalttaten von Jugendlichen nehmen in Österreich immer größere Ausmaße an. Das Alter der Täter ist in den vergangenen Jahren zunehmend gesunken. Ein Problem sind vor allem die Straftaten der 12-, 13-Jährigen – den Strafunmündigen. Was zu einer Diskussion über die Senkung auf der Strafmündigkeit führt.

Täter immer jünger

Waren es früher noch 18-jährige, die vor Gericht standen, sind es heute 15-, 16 Jährige. So müssen sich in Wien drei Jugendliche im Alter von 15, 16 und 18 Jahren wegen einer Messerstecherei vor Gericht verantworten. Ein Mann blieb mit sieben Stich- und zahlreichen Schnittverletzungen in einem Park zurück. In Graz sitzt ein 16-Jähriger in Untersuchungshaft, weil er mutmaßlich einem elfjährigen Mädchen in der Südsteiermark aufgelauert und das Kind vergewaltigt hat.

Nicht vor dem Strafrichter landen aber eben die Straftaten von 12-, 13-Jährigen. Denn die Strafmündigkeit beginnt in Österreich bekanntlich erst mit dem vollendeten 14. Lebensjahr. Jugendliche unter 14 Jahren sind strafunmündig und können strafrechtlich nicht belangt werden. Kinder- und Jugendkriminalität ist aber allgemein im Steigen. Diebstahl, Körperverletzung und Sachbeschädigung zählen zu den häufigsten Straftaten, die von Unmündigen begangen werden.

Ruf nach härteren Regeln

Die Realität hat sich also verändert und fordern viele daher eine Senkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre. Der in Strafverfahren auch mit Jugendlichen erfahrene Grazer Anwalt Franz Unterasinger: „Es geht nicht darum, 12-Jährige ins Gefängnis zu sperren, sondern um einfach Maßnahmen setzen zu können. Die Strafmündigkeit ermöglicht es, noch besser und rechtzeitiger eingreifen zu können, um möglicherweise später Schlimmeres zu verhindern.“

Mit einer Senkung auf 12 Jahre könnten auch die Eltern stärker in die Pflicht genommen werden, etwa durch engere behördliche Aufsicht oder verpflichtende Maßnahmen im Familienumfeld. Statt Strafen brauche es mehr Prävention, Sozialarbeit, frühe Intervention sowie eine stärkere Unterstützung der Eltern und eine bessere Vernetzung der beteiligten Behörden und Einrichtungen, um betroffenen Kindern frühzeitig zu helfen.



Vorbild Schweiz

Als Vergleich wird da oft auch auf die Schweiz verwiesen, wo die Strafmündigkeit bereits ab 10 Jahren gilt. Auch dort steht aber nicht die bloße Bestrafung im Vordergrund, sondern ein abgestuftes Jugendstrafrecht mit starkem Fokus auf erzieherische Maßnahmen, Betreuung, soziale Integration, Schutz und Wiedereingliederung.

Warnung vor Frühstigmatisierung

Kritiker der Senkung der Strafmündigkeit weisen darauf hin, dass Kinder und Jugendliche psychologisch noch nicht vollständig in der Lage seien, Konsequenzen ihres Handelns langfristig zu überblicken. Zudem sei umstritten, ob eine niedrigere Strafmündigkeit tatsächlich abschreckend wirkt oder eher zu einer früheren Stigmatisierung führt.

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