Rücksichtslose Fahrmanöver. Extrem-Raser gefährden andere!
Die Kette der extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen in Graz reißt nicht ab. Diesmal war es ein 53-jähriger Lenker aus dem Bezirk Graz-Umgebung, der sich einer Polizeikontrolle entzog und mit seinem BMW mit mehr als 150 km/h davon raste. Eine gefährliche Verfolgungsjagd mit riskanten Fahrmanövern.
Am Dienstag (7.7.) gegen 21.30 Uhr bemerkte eine Zivilstreife auf der Puntigamer Straße einen PKW, der sich mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit näherte und das Polizeifahrzeug überholte. Die Beamten nahmen die Nachfahrt auf und versuchten den Lenker mit Blaulicht und Folgetonhorn anzuhalten.
Rücksichtslos und gefährlich
Doch statt stehen zu bleiben, beschleunigte der Fahrer weiter. Laut Polizei missachtete er mehrere Ampeln, führte riskante Überholmanöver durch und gefährdete damit andere Verkehrsteilnehmer. Die Beamten entschieden schließlich, die Verfolgung aufgrund der hohen Gefahrenlage nicht mit voller Geschwindigkeit fortzusetzen. Im Bereich des Kreisverkehrs Gössendorf verloren sie das Fahrzeug aus den Augen.
Die Ermittlungen führten die Polizei jedoch rasch zum Lenker. Keine Stunde später standen die Beamten an der Wohnadresse des Mannes. Er war stark alkoholisiert – 1,3 Promille, wie der Alkotest ergab – und musste seinen Führerschein sofort abgeben. Auch wurde das Fahrzeug nach Rücksprache mit der Behörde vorläufig beschlagnahmt.
Der Fall wirft erneut die Frage auf, wie man Extrem-Raser, die gerade im Stadtgebiet sich und andere gefährden, besser abschrecken kann. Ein Schritt in die richtige Richtung könnten verschärfte Sanktionen sein. Das zeigt Frankreich vor. Dort gelten seit Jahresbeginn Tempoverstöße von mindestens 50 km/h nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat.
Möglich sind bis zu drei Monate Freiheitsentzug sowie eine Geldbuße von bis zu 3750 Euro. Zudem erfolgt ein Eintrag ins Strafregister. Ergänzend kann das Fahrzeug beschlagnahmt und der Führerschein für bis zu drei Jahre entzogen werden. Noch härtere Sanktionen gibt es in der Schweiz, wo Freiheitsstrafen bis zu 4 Jahren, zwei Jahre Führerscheinentzug und Fahrzeugbeschlagnahme drohen.









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