Mit neuer Schulassistenz – Bildungssystem noch inklusiver

Im Rahmen der Inklusion im Bildungswesen wird die Schulassistenz ab dem Schuljahr 2023/2024 auf neue Beine gestellt und vom Sozial- in das Bildungsressort verlagert. Darauf haben sich Soziallandesrätin Doris Kampus und Bildungslandesrat Werner Amon verständigt. Die Schulassistenz ist eine wichtige Unterstützungsleistung, um Schülerinnen und Schülern mit Behinderung beziehungsweise anderen besonderen Bedürfnissen den Schulbesuch in der Steiermark zu ermöglichen.

„Wir setzen mit der Schulassistenz neu einen weiteren inklusionspolitischen Meilenstein in der Steiermark. Die neue Schulassistenz wird dadurch zur Gänze Teil des Bildungswesens, vereinheitlicht und einfacher zugänglich. Unser Bildungswesen wird dadurch noch inklusiver. Wir greifen damit auch Anregungen von Behindertenanwalt, Volksanwaltschaft und Selbstvertretern auf“, so Soziallandesrätin Doris Kampus bei der Präsentation der Eckpunkte des neuen Schulassistenzgesetzes, das in Kürze in Begutachtung gehen wird.

Bildungslandesrat & Präsident der Bildungsdirektion Steiermark Werner Amon: „Mit der Reform der Schulassistenz starten wir eine Qualitätsoffensive in diesem wichtigen Bereich. Die Schulen werden nun in den Entscheidungsprozess stärker eingebunden, Doppelgleisigkeiten werden beseitigt und das Angebot für die Kinder wird verbessert. Diese Neuerungen ermöglichen es, dass zukünftig auch Kinder mit medizinischen Bedürfnissen wie etwa Diabetes von einer Schulassistenz in der Schule unterstützt werden können. Wir stellen damit sicher, dass wir im Bildungsbereich kein Kind zurücklassen.“

Eckpunkte der Schulassistenz neu

  • Kompetenzbündelung im Bildungsressort & Vereinfachung der Antragstellung: Die Zuerkennung eines(r) Schulassistenten(in) wird ihren Ausgangspunkt bei der Schulbehörde 1. Instanz finden, dh. die Antragstellung erfolgt von den Schuldirektorinnen und Schuldirektoren in Abstimmung mit medizinischen Expertinnen und Experten; so ist sichergestellt, dass die Schule stärker in den Prozess eingebunden wird. Die Entscheidung über die Zuerkennung einer Assistenz wird in der Abteilung 6 der Steiermärkischen Landesregierung mittels Bescheides getroffen.
  • Breiteres Angebot der Schulassistenz: Neben den bisher abgedeckten Bereichen (unterstützende pflegerische Basisversorgung für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen und Hilfe für Kinder mit einer Sinnes- oder Körperbehinderung) sollen durch die Neuregelung auch chronische Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes miteinbezogen werden.
  • Bedarfsorientierte Qualifikation der Schulassistentinnen und -assistenten: Im Zuge der Antragstellung ist die jeweils notwendige Qualifikation der Schulassistenz zu berücksichtigen. Die Qualifikation der Schulassistenz soll auf die jeweiligen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler abgestellt sein (z.B. Ausbildung entweder in medizinischen, pädagogischen oder sozialen Bereiche). Mittelfristig ist eine Evaluierung und Weiterentwicklung der Qualifikationsanforderungen geplant. Mit dieser Reform steigern wir die qualitative Betreuung der Kinder, beseitigen Doppelgleisigkeiten und können die Schulassistentinnen und Schulassistenten je nach Qualifikation und effizient einsetzen. 

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