500 Raser-Autos beschlagnahmt, nur 3 verwertet
Nachdem sich am vergangenen Dienstag (16.6.) in Graz zwei junge Kfz-Lenker – 17 und 19 – in Graz mit 123 km/h ein Straßenrennen geliefert hatten, flammt erneut die Diskussion über das Ausmaß der rechtlich möglichen Konsequenzen auf.
Die Führerscheine wurden den beiden Rasern in Graz aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung vorläufig abgenommen. Eine Anzeige folgt. Ihnen drohen laut Gesetz als Verwaltungsstrafe bis zu 2.180 Euro Geldstrafe und der Entzug des Führerscheins für mindestens 3 Monate bis zu 6 Monaten (je nach Einordnung des konkreten Falls und allfälligen Vorstrafen).
Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten
„Allein bezüglich der Geschwindigkeitsübertretung besteht ein maximaler Strafrahmen von bis zu 7.500 Euro, wobei die persönlichen Verhältnisse bzw. Verwaltungs-Vorstrafen zu berücksichtigen sind“, heißt es von der Behörde. Weiters sind ein behördlicher Führerscheinentzug bzw. Nachschulungen vorgesehen. Die Kosten dafür sind vom Beschuldigten zu tragen. Bei einer gerichtlichen Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
Gegenüber der Polizei räumten ja beide ein, sich ein Straßenrennen geliefert zu haben. Ein besonders gefährliches Delikt. Die Beteiligung an unerlaubten Straßenrennen gilt damit als „Verhalten, das geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen“ bzw. besondere Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit und wird entsprechend geahndet – mit dem Entzug der Lenkberechtigung für sechs Monate. Spätestens im Wiederholungsfall ist auch eine verkehrspsychologische Untersuchung vorgesehen.
Ausnahmeregelung fällt erst 2027
Jüngst entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH), dass die Beschlagnahme von Raserautos grundsätzlich verfassungskonform ist. Die bisherige Ausnahme für Fahrzeuge, die nicht im Alleineigentum des Lenkers stehen – etwa Leasing- und Firmenautos – ist aber gleichheitswidrig und wird aufgehoben. Allerdings eben erst mit 1. Oktober 2027.
Eine raschere Umsetzung fordert Verkehrssicherheitsexperte Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Seit Einführung der Regelung im Jahr 2024 seien österreichweit zwar mehr als 500 Fahrzeuge beschlagnahmt worden, tatsächlich verwertet wurden jedoch lediglich drei. Kaum eine abschreckende Wirkung also. Oft seien kurz vor der Beschlagnahmung datierte Kaufverträge vorgelegt worden oder die Fahrzeuge seien eben geleast gewesen und hätten deshalb nicht verwertet werden können. Für das Kuratorium ist damit klar: Ohne rasche gesetzliche Anpassung bleibt es eine Maßnahme mit geringer Abschreckwirkung.









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