Drakonische Strafen und regelmäßige Kontrollen

Polizei stoppte Probe-Führerschein-Besitzer mit 233 km/h

Nach dem ersten Unfall mit Verletzten und möglicherweise sogar Todesopfern wäre zu spät gewesen. Eine zivile Polizeistreife im Murtal stoppte vor wenigen Tagen in den Abendstunden einen 18-jährigen Probe-Führerschein-Besitzer, der mit 233 km/h Spitze auf der S36 unterwegs war. Die Verantwortung des „Amateur-Rennfahrers“: Er habe seinen Audi A7 erst jüngst gekauft und wollte einfach ausprobieren, wie schnell er wirklich geht. Eine leichtfertige und unverantwortliche Vorgangsweise im Straßenverkehr. Die Polizei beschlagnahmte an Ort und Stelle das Fahrzeug und nahm logischerweise auch den Führerschein dem jungen Tempo-Bolzer ab.

Noch schlimmer das Vergehen eines 20-Jährigen im Juli: Er war auf der A9 und S36 mit mehr als 200 km/h ohne Führerschein unterwegs. Er konnte nur nach einer wilden Verfolgungsjagd durch die Polizei gestoppt werden. Wobei der junge Mann für extrem gefährliche Situationen mit seiner Fahrweise und Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer sorgte. Er wurde angezeigt und das Fahrzeug von den Behörden beschlagnahmt.

Wiewohl es seit dem Jahr 2024 ein neues Gesetz gegen Raser mit drakonischen Maßnahmen gibt, ist die rechtliche Verlässlichkeit nicht wirklich gegeben. Der Verfassungsgerichtshof hat nach einer Klage eines Betroffenen etliche Bestimmungen als nicht rechtskonform beurteilt. Die Exekutive geht aus diesem Anlass eher zurückhaltend bei derartigen gefährlichen Vergehen vor.

Was aber muss die Konsequenz aus solchen Vergehen sein?

Wird jemand mit derart überhöhter Geschwindigkeit von der Exekutive erwischt, dann sollte es drakonische Strafen geben. Eine Maßnahme ist der Einzug des Führerscheins nicht nur auf Monate, sondern sollte bis zu mehreren Jahren – je nach Schwere – möglich sein. Bei Verkehrsunfällen mit Schwerverletzten oder gar Todesopfern auf jeden Fall.

Des weiteren sollte es für derartige Vergehen nach Rückerhalt des Führerscheins verpflichtende, regelmäßige Kontrollen geben. Im Zeitraum von einem halben oder einem Jahr. Nur wenn kein neues Vergehen mehr im Verkehrsstrafregister aufscheint, bleibt der Betroffene in Besitz des Führerscheins. In jedem anderen Fall eine sofortige neuerliche Abnahme auf Zeit mit empfindlichen Geldbußen. Auch, wenn nur ein unschuldiges Opfer damit verhindert wird, ist damit schon etwas für die Verkehrssicherheit getan.

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