Fußgängerin zeigt Fahrer den Vogel. Achtung! Die Bim hat Sonderrechte!

Alle anderen – auch Fußgänger – müssen vor Übergängen warten

Kürzlich beobachtet in der Grazer Münzgrabenstraße auf Höhe „Neue Technik“: Straßenbahn der Linie 6 in Richtung St. Peter fährt von der Haltestelle stadteinwärts los. Vor ihr möchte eine Frau die Straße am Zebrastreifen überqueren. Der Fahrer der Bim denkt aber nicht daran stehen zu bleiben. Wild gestikulierend und sicherlich auch mit Schimpfworten zeigt die Frau dem Bim-Fahrer den Vogel. Offensichtlich der Meinung, sie habe als Fußgängerin am Schutzweg ja Sonderrechte. ABER: Sie liegt falsch. „Nachschulung“ in Sachen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung wäre angesagt. Denn es ist die Bim, die über Sonderrechte verfügt.

Damit Sie nicht aus der Bahn geworfen werden

„Der Informationsbedarf in Sachen Straßenbahn ist groß“, bestätigt auch Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung des KfV (Kuratorium für Verkehrssicherheit). „Immer wieder gibt es Unsicherheiten - bei motorisierten wie nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern. Aus diesem Grund wollen wir die Kenntnis der Straßenverkehrsordnung in punkto Schienenfahrzeuge wieder etwas auffrischen.“

Damit die Straßenbahnen und alle anderen Verkehrsteilnehmer sicher an ihr Ziel gelangen, rufen wir hier die wichtigsten Fakten und Regeln rund um die Bim in Erinnerung. Auch wenn Führerschein-Besitzer davon eigentlich Kenntnis haben sollten. Aber unser Beispiel in Graz ist leider kein Einzelfall, wie wir von anderen Öffi-Fahrern und auch Bim-Fahrern selbst erfahren haben.

Hätten Sie’s gewusst?

Die Straßenbahn muss vor Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten nicht anhalten, um Fußgängern oder Radfahrern das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

Grundsätzlich haben beim Herannahen eines Schienenfahrzeuges andere Straßenbenützer die Gleise so rasch wie möglich zu verlassen, um dem Schienenfahrzeug Platz zu machen. Auch die Radfahrer!

Zudem dürfen unmittelbar vor und nach dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeugs die Gleise nicht überquert werden.

Obacht, damit’s nicht kracht …

Auch Autofahrer sollten aufpassen: Das Halten und Parken im Haltestellenbereich - also innerhalb von 15 m vor und nach den Haltestellentafeln - ist während der Betriebszeiten verboten. Auf den Gleisen ist das Parken rund um die Uhr verboten. Halten ist erlaubt, der Lenker muss jedoch während der Betriebszeiten im Fahrzeug bleiben.

Auf Schienenstraßen - ausgenommen Einbahnstraßen - ist das Zufahren zum linken Fahrbahnrand verboten. Straßenbahnen dürfen (im Gegensatz zu Autos) ihre Geschwindigkeit erhöhen, auch wenn sie überholt werden.

Achtung, Haltestelle!

Der Lenker eines Fahrzeuges darf an einem in eine Haltestelle einfahrenden oder dort stehenden Schienenfahrzeug auf der Seite, die für das Ein- oder Aussteigen bestimmt ist, nicht vorbeifahren. Er darf dann vorbeifahren, wenn alle Türen des öffentlichen Verkehrsmittels wieder geschlossen sind und er sich vergewissert hat, dass keine Personen mehr zur Straßenbahn zulaufen. Jedoch in Schrittgeschwindigkeit und er hat anzuhalten, wenn es die Sicherheit erfordert.

Fußgänger dürfen die Fahrbahn bereits dann betreten, wenn die Straßenbahn in den Haltestellenbereich (15 m vor bzw. nach der Haltestellen-Tafel) einfährt.

Straßenbahnen sind anders

Zu den weiteren „Bim-Besonderheiten“, die man kennen sollte, zählt auch der Vorrang: Auf Kreuzungen ohne sonstige Vorrangregelung haben Schienenfahrzeuge auch dann Vorrang, wenn sie von links kommen. Aber was viele nicht wissen: Hält eine Straßenbahn an, so verzichtet sie damit NICHT auf ihren Vorrang! Achtung, sie könnte jederzeit wieder losfahren!

Straßenbahnen dürfen ihre Geschwindigkeit auch dann erhöhen, wenn sie gerade überholt werden. Straßenbahnen blinken auch dann, wenn sie zwar geradeaus weiterfahren, der Abstand zwischen ihnen und dem Fahrbahnrand aber geringer wird – wie es beispielsweise am Schönaugürtel in Graz im Bereich des Augartenbades der Fall ist.

Welche Erfahrungen haben Sie mit Straßenbahnen und/oder Radfahrern in Graz? Schreiben Sie uns!

Kommentare und Antworten

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Bemerkungen :

  • user
    Peter Lackner August 24, 2023 um 2:53 pm
    Vielleicht könnte man bei der Gelegenheit auch mal die RadfahrerInnen daran erinnern, dass sie beim Befahren des Schutzwegs keinen Vorrang haben, solange sie nicht vom Fahrrad absteigen. Scheint auch so eine weit verbreitete Fehlmeinung zu sein....