Superhelden sind keine sicheren Autofahrer

Foto: ARBÖ

Grundsätzlich ist es nicht verboten, verkleidet ein Fahrzeug zu lenken, doch können aufwendige Kostüme mit Masken und Perücken die Rundumsicht und Bewegungsfreiheit einschränken. „Es ist besonders darauf zu achten, dass die Fußfreiheit in jeder Situaiton gegeben bleibt. Keinesfalls darf sich etwas im Pedal verhängen und auch die Rundumsicht muss jederzeit uneingeschränkt möglich sein“, erklärt ARBÖ-Rechtsexperte Johann Kopinits.

Alkohol am Steuer

Wer im Zuge der Feierlichkeiten Alkohol konsumiert, sollte das Auto stehen lassen und lieber auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umsteigen. „Alkohol und Autofahren vertragen sich einfach nicht. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss handelt es sich um eine strafrechtlich relevante Tat, die von den Sicherheitsbehörden konsequent verfolgt wird“, führt Kopinits weiter aus.

Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, gefährdet durch verantwortungsloses Handeln sich selbst und seine Mitmenschen. Im Falle einer Verkehrskontrolle kann die Verwaltungsstrafe bei einem Promillewert zwischen 0,5 - 0,79 bereits zwischen 300 und 3.700 Euro betragen. Zwar darf der Führerschein beim ersten Verstoß noch beim Besitzer bleiben, allerdings ist der Eintrag im Führerscheinregister gewiss. Kopinits: „Mit zunehmendem Promillewert steigen auch die Strafen und es ist mit zusätzlichen Maßnahmen wie Führerscheinentzug und Nachschulungen zu rechnen.“

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